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Ausschreibung für die Quinte mit Regeländerung

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Ab dem 01. März führt die Societe d'Encouragement à l'Elevage du Trotteur Francais (SETF) eine neue Bestimmung für Rennen ein, die als Quinte-Rennen vorgesehen sind.

Im Zuge verstärkter Bemühungen, Teilnehmer zu vermeiden, die lediglich zur Vorbereitung auf andere Ziele in einer Quinte antreten, und um den Wettenden ausgeglichenere Starterfelder zu präsentieren, tritt eine neue Regelung in Kraft. Diese war bereits im offiziellen Bulletin vom 19. Februar angekündigt worden.

Konkret gilt ab dem 01. März folgende Priorität bei der Starterauswahl im betreffenden Quinte-Rennen:

In der als Quinte-Rennen ausgewählten Prüfung werden in jedem Band vorrangig jene Pferde ausgeschlossen:

1. Die zum Zeitpunkt der endgültigen Starterangabe in den drei Monaten vor dem Rennen keinen Platz unter den ersten Sieben in einem Rennen im Sulky belegt haben

2. Anschließend jene Pferde, die in den drei Monaten vor dem Rennen überhaupt nicht im Sulky angetreten sind.

Mit dieser Maßnahme soll die sportliche Aussagekraft der Felder erhöht und eine größere Leistungsdichte in den Quinte-Rennen gewährleistet werden. Vor allem für den nächsten Winter bedeutet das in den B-Rennen, dass 'reine' Monte-Traber nahezu ausgeschlossen werden. Von dieser Regelung wären im 'Bretagne' vier und im 'Bourbonnais' zwei Starter ausgeschlossen worden, die das Feld letztlich lediglich ergänzt haben.

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