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Platten und Kunststoff - Spezielle Farben für Beschlag

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Der Ausschuss der SETF hat bereits in seiner Sitzung am 13. Mai die Einführung einer farblichen Kennzeichnug für alle zugelassenen Modelle von Hufplatten (ausgenommen Lederplatten) und Kunststoffbeschlägen beschlossen. Die Maßnahme wurde aber erst am 30. Juni in "24H Au Trot" veröffentlicht und damit offiziell. Diese neuen Vorschriften zur farblichen Kennzeichnung treten aber wegen einer benötiigten Vorlaufzeit erst am 01. Januar 2026 in Kraft.

Ziel dieser Maßnahme ist es, insbesondere auf den regionalen Rennbahnen die Kontrollen zu erleichtern. Das Amtsblatt erläutert diesen Farbcode im Detail. Hier ist die entsprechende Regelung:

Um die Kontrollvorgänge auf den Rennbahnen vor und/oder nach dem Rennen bei allen ab dem 01. Januar 2026 ausgetragenen Prüfungen zu erleichtern:

- Müssen alle zugelassenen Plattenmodelle, mit Ausnahme der Modelle aus Leder, gelb oder orange sein

- Müssen alle zugelassenen "Hufeisen" aus Kunststoff blau sein.

Diese neue Vorschrift erfordert sowohl von den Aktiven, als auch von Schmieden und Lieferanten eine frühzeitige Vorbereitung. Es wird notwendig sein, die Bestände an zugelassenem Hufbeschlag entsprechend dem neuen Farbcode rechtzeitig anzupassen. Und das bei allen Beteiligten der Lieferkette, die zur Vorstellung eines Trabers im Rennen beitragen.

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