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Urteil im Fall "Sandsturm"

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News Trab, 22.10.20

 

U r t e i l

In dem Ordnungsverfahren

 

Aktenzeichen: RA-D 01/2020

„Sandsturm“

 

des Hauptverbandes für Traberzucht e.V. (HVT)

Mariendorfer Damm 222-298, 12107 Berlin

vertreten durch das geschäftsführende Präsidiumsmitglied, Herrn Heinz Tell, dieser vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Christopher Kranzbühler,

 

Antragsteller,

 

 

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christopher Kranzbühler,

 

gegen

 

Herrn Hans-Ulrich Bornmann

Kreimendahl 1

58553 Halver

Antragsgegner,

 

hat der Doping-Rennausschuss beim Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) in der Besetzung

 

Dr. Frank Roitzsch als Vorsitzender,

Hannes Sporer und Mana Janecke als Beisitzer

 

auf die im Einverständnis mit den Parteien im schriftlichen Verfahren durchgeführte Beratung vom 27.08.2020 folgendes Urteil verkündet:

 

 

Der Antragsgegner wird wegen Verstoßes gegen § 22 lit. b), § 93 Abs. 1 lit. a), lit. b), Abs. 2., 6. und 7. in Verbindung mit § 135 Abs. 2 lit. j) TRO ein Ordnungsmittel gemäß § 141 Abs. 3 lit. b) TRO in Form einer Geldbuße von 5.000 Euro sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten festgesetzt.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

 

Der Streitwert wird auf 7.000 Euro festgesetzt.

 

Das Urteil ist rechtskräftig. Das Fahrverbot wird in der Zeit vom 1. 11. – 31. 12. 2020 vollzogen.

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