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Schrotringe als Ausrüstungsgegenstände in Deutschland zugelassen

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News Trab, 19.02.2026

 

(hvt-press) Seit einiger Zeit kommen die bereits in früheren Jahren genutzten Schrotringe auch auf deutschen Trabrennbahnen wieder zum Einsatz. Auf mehrfachen Wunsch der Aktiven hin wurde die Möglichkeit der Aufnahme von Schrotringen in die Liste der zugelassenen Ausrüstungsgegenstände durch den HVT-Tierwohl-Ausschuss geprüft und schlussendlich befürwortet., Das Präsidium hat nunmehr die entsprechende Änderung der Durchführungsbestimmungen über zugelassene Ausrüstungsgegenstände gem.§ 76, Abs.4 TRO beschlossen. Die Verwendung von Schrotringen (ausschließlich in der Farbe schwarz) ist somit erlaubt.

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