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Neue Beschlagsregelung in Frankreich

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News Frankreich Trab, 10.11.2025

(hen) Mit dem heutigen Montag haben sich die Vorschriften für den Hufbeschlag in Frankreich geändert. Diese neue Regelung ist insbesondere eine Folge der Diskussionen, die im September nach dem Criterium der 3jährigen über den Einsatz abgenutzter Platten entstanden sind.

Die neue Vorschrift wurde in einem Anhang des offiziellen Bulletins vom 30. Oktober veröffentlicht. Darin wird, mit Fotos und einer Liste, genau festgelegt, was ab heute als Hufeisen oder Platte (plaquée) gilt.

Zusammengefasst verfolgen die Änderungen folgende Ziele:

- Jede Möglichkeit zu unterbinden, die Liste der zugelassenen Hufbeschläge zu umgehen

- die Vorschriften zu vereinfachen und die Kontrollverfahren auf den Rennbahnen zu erleichtern

- sicherzustellen, dass die an Wetter und Aktive übermittelten Informationen korrekt sind.

Die konkreten Änderungen sind folgendermaßen:

- Alle Kunststoffeisen, deren Dicke verändert werden kann, in die Kategorie "Platten" zu verschieben

- einige Kunststoffeisen beizubehalten, die nicht veränderbar und leicht erkennbar sind

- die Farbe von Kunststoffeisen oder -platten künftig nicht mehr als Kriterium zu berücksichtigen.

 

Die vollständige Version des Bulletins mit den Listen und Fotos der Hufbeschläge ist HIER abrufbar.

Diese Entscheidungen bestätigen, dass bestimmte Platten als gleichwertig wie Hufeisen zu behandeln sind, sofern sie nicht verändert werden (etwa künstlich abgenutzt, abgeschliffen usw.). Andernfalls gilt das Pferd als "mit Platten (plaquée) beschlagen", was derzeit für junge Pferde (2- und 3jährige) verboten ist. Allerdings hat der Verwaltungsrat der SETF die Kommission gebeten, diese Regelung, also das Verbot des Tragens der Platten für 2- und 3jährige, erneut zu prüfen.

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