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Guy Cherel - ein Freispruch, viele Fragen

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Die Ankündigung des Freispruchs vom ehemaligen Hindernistrainer Guy Cherel hat die Pferderennwelt erschüttert und wirft zahlreiche Fragen auf.

Im Oktober 2018 wurde Guy Cherel an den Pranger gestellt, nachdem ihm im seine Lizenzen entzogen worden. Zuvor galt er als einer der besten Hindernistrainer in Frankreich. Am Montag wurde er vom Strafgericht in Versailles freigesprochen. Obwohl er bis dahin als unschuldig galt, wurde Cherel schnell zur 'persona non grata' und verschwand von der Bildfläche. Zusammen mit seinem Unternehmen, dass 40 Mitarbeiter beschäftigte und 150 in der Obhut hatte. Während dieser langen Durststrecke konnte der Ex-Trainer zwar auf die Unterstützung seiner Angehörigen zählen, doch in der öffentlichen Wahrnehmung war er des Dopings überführt. Konnte es angesichts der damals von France Galop und dem Zentraldienst für Pferderennen und -wetten (SCCJ) vorgebrachten Beweise überhaupt anders sein?

Acht Jahre später stellt sich die Frage, was in diesem Fall tatsächlich geschehen ist. Stephane Piallat, heutiger Leiter der SCCJ, führte die Ermittlungen nicht selbst. Zuständig war Martine Chapelot-Lallemand, die seit Dezember 2019 im Ruhestand ist.

"Im Fall Guy Cherel hatten wir es mit Dopingfällen zu tun, die nachweislich durch das Rennlabor (LCH) bestätigt wurden", erinnert sich die ehemalige Polizeikommissarin. "Ich weiß nicht, was das Strafgericht zu seinem Urteil bewogen hat, aber für uns bestand nach Abschluss der Ermittlungen kein Zweifel. Wenn wir ein solches Verfahren einleiten, dann weil wir uns unserer Sache sicher sind. Wir entziehen oder suspendieren keine Lizenzen zum Spaß. Wir hatten Beweise."

Zur Erinnerung: Als Cherel im September 2018 von der Staatsanwaltschaft Versailles unter Anklage gestellt wurde, lauteten die Vorwürfe auf bandenmäßigen Betrug, Erwerb, Besitz und Transport verbotener Substanzen, Pflanzen, Präparate oder Medikamente, die auf den Listen I und II stehen oder als Psychopharmaka eingestuft sind. Seine Anwältin, Maitre Florence Gaudilliere, die auch Yannick-Alain Briand und Pierre-Charles Boudot vertreten hat, bestätigte, dass Cherel im Kern des Verfahrens Recht bekommen habe. Und nicht aufgrund eines bloßen Formfehlers. Seine Freisprechung ist also nicht auf ein Verfahrenshindernis zurückzuführen: Cherel wurde vollständig entlastet, alle Anklagepunkte wurden aufgehoben. Wie Ouest-France berichtet, handelt es sich um einen "vollständigen Freispruch", sowohl für Cherel als auch für die beiden Mitangeklagten, einen französischen Apotheker und einen italienischen Tierarzt, denen ebenfalls bis zu fünf Jahre Haft und 375.000 Euro Geldstrafe drohten.

Eine unbequeme Wahrheit

Am Telefon wollte Guy Cherel gegenüber dem ParisTurf vorerst nicht öffentlich Stellung nehmen und wartet lieber ab, bis das Urteil des Strafgerichts in Versailles rechtskräftig ist. Doch sein Fall wirft Fragen auf. Wie kann man in einer solchen Situation noch von der Unschuldsvermutung sprechen? Wie lässt sich ein derartiger Schaden überhaupt ersetzen? Ist ein acht Jahre dauerndes Verfahren nicht unverhältnismäßig und ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren, wie es Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorsieht? Kann Cherel nun seine Trainerlizenz zurückbekommen?

Diese letzte Frage ist alles andere als nebensächlich. Denn im sogenannten "Horse Connection"-Fall erhielt Jean-Laurent Dubord, der sich im ParisTurf ausführlich über die Bedingungen seiner Inhaftierung und die verheerenden Folgen des Lizenzentzugs für sein Unternehmen und seine psychische Gesundheit geäußert hatte, schließlich die Aufhebung des gegen ihn verhängten Trainingsverbots. Trotz des Beschlusses des Berufungsgerichts Bordeaux vom 23. Oktober 2023 zu seinen Gunsten, erhielt Dubord alle Lizenzen zurück - außer der zum Trainieren. "Ich musste den gesamten Antrag bei France Galop neu einreichen, bevor er zur Genehmigung auf dem Tisch der Spielaufsicht landete. Ich habe drei Anträge gestellt, wurde vorgeladen, aber sie wollen mir meine Lizenz nicht zurückgeben", beklagt Dubord, der somit faktisch arbeitsunfähig bleibt.

Auch Cherel stellte 2023 einen Antrag, der vom SCCJ unter Leitung von Stephane Piallat abgelehnt wurde. Eine  Anfrage vom ParisTurf an Piallat über den Informations- und Kommunikationsdienst der Nationalpolizei (SICOP) blieb ohne Erfolg: Man "bedauere, Ihrer Bitte nicht entsprechen zu können."

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