News Trab, 01.07.25
(hvt-press) Unter Bezugnahme auf den Beschluss des letzten UET-Boards möchten wir Sie darüber informieren, dass das Reglement für den UET Grand Prix geändert wurde und die Änderung ab sofort gültig ist. Eine Aktualisierung des Reglements war aufgrund der zunehmenden Anzahl von Pferden, die in den unterschiedlichen europäischen Trainingszentren stationiert sind und zu den jeweiligen Qualifikationen anreisen müssen, notwendig. Der Hauptzweck dieser Änderungen ist:
• Den Trainern und Besitzern die Möglichkeit zu geben, über den Ort der Qualifikationsrennen zu entscheiden, die 2 Wochen vor dem Finale stattfinden.
• Den Wettern mehr Informationen über den Fahrer und den Beschlag zu geben.
• Festlegung eines Datums für die Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit der nationalen Verordnung über die Medikation und Behandlung von Pferden.
• Zum Wohle der Pferde ist es nun verboten, dass ein Pferd zwischen den Qualifikationsrennen und dem Finale des UET GP startet.
Die UET hat uns gebeten, das Reglement für die UET Grand Prix 2025, 2026 und 2027 über unsere Website für die Trainer und Besitzer öffentlich zu machen. Zur Information: Die UET-Website ist mit dem neuen Reglement aktualisiert.
Achtung Achtung Am 01.08.2025 ist der nächste Einsatz (Preliminary Start Declaration) in Höhe von 500.- € für den GROSSER PREIS DER U.E.T. 2025 fällig. Nur mit der Zahlung bis zu diesem Termin durch den jeweiligen Besitzer wird die Nennung aufrecht erhalten. Darüber hinaus kann ein Pferd, das ursprünglich genannt war und für das die danach fälligen Einsätze nicht bezahlt wurden, gegen Zahlung einer Gebühr von 20.000 € wieder in das Rennen aufgenommen werden.
Die Einsätze sind mit Namensnennung der Pferde und dem Bestimmungszweck U.E.T. GRAND PRIX 2025 ausschließlich zu entrichten an:
Union Européenne du Trot (U.E.T.) 7, Rue d`Astorg 75008 Paris
Bankverbindung:
SG Paris IDF ENT
IBAN: FR76 3000 3035 2600 0500 0435 769
SWIFT BIC: SOGEFRPP