News Trab, 22.07.2025
(hvt-press) Bislang wurde die Rechnung für die Ausfuhrgenehmigung mit einer zusätzlichen Kopie des Ausfuhrscheins versandt, auf der das Gültigkeitsdatum der Ausfuhr vermerkt war. Bei der Einfuhr ist auf der Rechnung bislang bereits das Gültigkeitsdatum vermerkt.
Im Zuge der Optimierung der Arbeitsabläufe und zur Kosteneinsparung wird zukünftig ebenfalls das Gültigkeitsdatums neben dem Zielland auf der Rechnung zum Ausfuhrschein eingetragen. Damit kann auf die gesondert beigefügte Kopie des Ausfuhrscheins verzichtet werden. Falls ein Besitzer dennoch eine Kopie wünscht, wird diese per Email zugesandt. Diese Vorgehensweise ist mit der für den HVT zuständigen Behörde abgestimmt. Ihr HVT