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Autor | Beitrag |
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Donnerstag 05 Juni 08:35 Uhr | |
News Trab, 05.06.25
(hvt-press) Bei der V6-Wette, die am 18.05.25 auf der Trabrennbahn in Gelsenkirchen ausgespielt wurde, soll es zu Auffälligkeiten gekommen sein, die in Zusammenhang mit den beiden Pferden von Herrn Daniel Wagner, Yadegar und Ragnboneman Sb, stehen sollen. Nachdem eine Wettmanipulation nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, hat das Präsidium des HVT beschlossen, die Angelegenheit an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft zu übergeben. Weiter hat das HVT-Präsidium entschieden, die Rennleitung zu veranlassen, die Pferde des Herrn Wagner bis auf weiteres, zumindest in den Rennen am kommenden Sonntag, den 08.06.2025, „ohne Wetten“ teilnehmen zu lassen. |
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Donnerstag 05 Juni 11:21 Uhr | |
Ich finds gut, dass zumindest nicht alles einfach so hingenommen wird. |
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Samstag 07 Juni 11:39 Uhr | |
Ok aber wie ist denn das weitere Prozedere?Der HVT hat den Vorwurf einer Wettmanipulierung per Brief, Fax,email sonstiges an einen ortsansässigen Staatsanswalt übergeben und ist jetzt warscheinlich erstmal in der Beweispflicht denn es geht jetzt den offiziellen Gang. Warscheinlich wird es im Gericht in Akte W wie Wettbetrug abgelegt und verstaubt gleich hinter B wie der Bauer der immer die Birnen von einem Baum nimmt nur weil der Ast über seinen Gartenzaun hängt und gleich wegen Diebstahl angeklagt wird und irgendein übemüdeter Polizist, Nennen wir ihn Jim Rockford ,wird nach Jahren anklopfen und fragen ey Miss ich soll hier mal was wegen dem Toto von damal recherchieren....
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Samstag 07 Juni 15:33 Uhr | |
Wie oft so ein Verdacht wohl schon zur Anzeige gebracht wurde? |
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Samstag 07 Juni 17:00 Uhr | |
Wahrscheinlich nie. |
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Samstag 07 Juni 18:40 Uhr | |
Als es noch drei Aufsichtsorganisationen innerhalb des HVT gab wurden mehrfach Aktive mit mehreren tausend Mark und Fahrverboten, wegen Nichtwahrnehmung der Gewinnchance bestraft. |
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Samstag 07 Juni 18:42 Uhr | |
Thomas Welsing schreibt: Leider auch oft in der Berufung freigesprochen....als Rennleitung, kann das frustrierend wirken. |
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Samstag 07 Juni 20:30 Uhr | |
Mehrere Tausend?Ich erinnere mich nur an Fahrverbote,die dann mit dem "Totschlagargument" aufgehoben wurden,dass Fahrverbote einem Berufsverbot gleichkommen. |
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Sonntag 08 Juni 07:19 Uhr | |
Der HVT ist nicht in der Beweispflicht, er ist nicht der Ankläger. Er ist max. Zeuge. In Beweispflicht würde die Staatsanwaltschaft kommen, wenn denn Anklage erhoben wird. Aber da hat der HVT null Einfluss. |
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Montag 09 Juni 00:02 Uhr | |
Warum aber der Veranstalter/HVT offenbar nicht eine Schädigung des Trabrennsports untersucht, ist mir nach wie vor schleierhaft! Ich beziehe mich dabei auf die Aussagen die hier getätigt wurden, dass Herr Wagner angeblich in der Tribüne Leuten erzählt hat, dass er die Wette getroffen hat. Unabhängig von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und auch unabhängig ob er getroffen oder auch vielleicht nicht mal gespielt hat, wäre das unter den Umständen, dass er selbst die zwei Favs versemmelt hat, eine grobe Schädigung, wenn man ja allein zb hier sieht, zu was das geführt hat! Dazu müssten vom HVT eigene Ermittlungen angestrengt werden um dies durch evtl Zeugen, die es offenbar gibt, nachweisen zu können! War in der Vergangenheit ja auch schon öfters der Fall und Standard, ich erinnere mich an den Fall Jens Rosenberg/M. Gramüller vor einigen Jahren. Da war während des "Streits" nach einem Rennen in Daglfing ja wohl auch keiner von der Rennleitung/HVT direkt dabei, sondern wurde das Ganze durch Zeugen nachvollzogen. Gab damals wegen grober Schädigung des TRS so weit ich mich erinnere, auch zurecht, eine Strafe. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege! |