News Trab, 27.101.2026
(hvt-press) Wie der HVT bereits mit dem Versand der Anträge auf Verlängerung der Fahrausweise informiert hat, wird seit 1. Januar 2026 jeder Ordnungsbeschluss der Rennleitung den Betroffenen postalisch als Einwurf-Einschreiben zugestellt. Aus diesem Grund sind neben der Strafe auch zusätzliche Gebühren (Porto und Versandkosten) zu bezahlen.
Der HVT sah sich zu dieser Maßnahme gezwungen, weil in der Vergangenheit Verfahren vor dem Amtsgericht verloren gingen, da die Rechtsvertretung von einzelnen Aktiven die ordnungsgemäße Zustellung bezweifelt hat. Die Veröffentlichung einer Strafe im offiziellen Rennbericht war demnach nicht ausreichend um nachzuweisen, dass der betroffene Aktive von seiner Strafe auch Kenntnis erlangt hat.
Auf die Zustellung in o.g. Form kann deshalb nicht verzichtet werden.
Der HVT prüft unbürokratische und vor allen Dingen rechtssichere Alternativen für diese unpopuläre Maßnahme; beispielsweise für den Personenkreis, der mit der Kenntnisnahme über die Veröffentlichung im offiziellen Rennbericht einverstanden ist.
Wir bitten um Verständnis.
