(HVT-press) Um die Arbeitsabläufe beim HVT im Zusammenspiel mit Ihnen zu optimieren, finden Sie auf der HVT-Homepage für zu registrierende Besitzwechsel ein verändertes Formblatt.
Auf dieser Besitzerwechsel-Anzeige sind Pflichtfelder gekennzeichnet, die in jedem Falle auszufüllen sind. Damit werden unnötige und zeitaufwendige Nachfragen vermieden. Grundsätzlich ist folgendes zu beachten: Für die Registrierung eines Besitzwechsels ist die Einreichung der - vollständig ausgefüllten und von beiden Vertragsparteien eigenhändig unterschriebenen - Besitzwechselanzeige (Formblatt „Besitzwechsel-Anzeige“) und der Zuchtbescheinigung (Fohlenschein, Einfuhrschein, Eintragungsbescheinigung) zwingend notwendig. Beide Unterlagen müssen dem HVT im Original vorgelegt werden. Die Frist für den Eingang der Besitzwechselunterlagen beim HVT beträgt 14 Kalendertage ab dem angegebenen Besitzwechseldatum; ein nachweislicher Eingang der Besitzwechselanzeige innerhalb dieser Frist bei einem Rennveranstalter gilt als fristgerecht.
Bei Fristüberschreitung trägt der HVT als Datum des Besitzwechsels das Eingangsdatum der Besitzwechselanzeige beim HVT ein. In diesem Fall erhebt der HVT Verspätungsgebühren nach der Gebührenordnung.
Ihr HVT