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Hamburg - Die Starterangabe für Sonntag, 24. Mai 2020 ist verlängert bis Dienstag, 19. Mai 11:00 Uhr

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News Trab, 18.05.20

Für folgende Rennen werden noch Pferde gesucht:HH0702 / HH0704 / HH0711

Folgende Rennen finden leider nicht statt: HH0708 / HH0710 / HH0714

Die anderen Rennen finden auf jeden Fall statt, wir freuen uns auf einen schönen Renntag.

Der Start des ersten Rennens findet um 11:00 Uhr statt.

1.    Bitte geben Sie bei allen Pferden den jeweiligen Beschlag an.


2. Bitte geben Sie zusätzlich bis spätestens Dienstag, 19. Mai 2020 15:00 Uhr diejenigen Personen an, die am Renntag anwesend sein werden. Hierbei haben Zutritt zum Gelände der Rennbahn ausschließlich die Trainer, Fahrer und Pfleger (max. ein(e) Pfleger(-in) pro Pferd) der Pferde. Besitzer, Besucher und sonstige Personen haben keinen Zutritt zum Gelände der Rennbahn.


3. Änderungen bei den angemeldeten Personen sind spätestens bis zum Vortag der Rennveranstaltung um 18:00 Uhr mitzuteilen.


4. Sämtliche Angaben zu den anwesenden Personen müssen per E-Mail an bahrenfeld@hamburgtrab.de erfolgen.

 

Wichtige Hinweise für den Renntag:

1.    Bei der Zufahrt zum Gelände (ausschließlich über die August-Kirch-Strasse möglich) wird die Zugangsberechtigung der Personen kontrolliert.


2. Eine Anmeldung der Pferde und Fahrer erfolgt im Rahmen dieser Zugangskontrolle. Ein persönliches Erscheinen bei der Meldestelle ist nur bei Vorlage des Impfpasses oder Einzahlung in die ZVS notwendig.


3. Alle Personen Im Stallgelände müssen einen Mundschutz (z.B. Maske, geeignete vergleichbare Mund- und Nasenschutzvorrichtungen, wie Rennschals etc.) tragen. Dies gilt auch für das Kontrollpersonal.


4. Während des Rennens können die Fahrer den Mund-Nase-Schutz abnehmen. Unmittelbar nach Rückkehr in den Stall ist dieser wieder anzulegen. Insbesondere bei der Vorbereitung der Startpferde in den Stallungen ist auf einen möglichst großen Abstand zueinander zu achten.


5. Sämtlichen Personen, die die Rennbahn betreten, müssen ihren Mundschutz vorzeigen und anlegen. Weigern sich Personen bei der Zufahrt zum Gelände, Mundschutz anzulegen, wird ihnen die Zufahrt verweigert.

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