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Gocciadoros Strafe in Schweden nicht rechtsgültig

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News Schweden Trab, 10.05.20:

(agr) Am Dienstag wurde in Schweden ein sechsmonatiges Fahrverbot gegen Alessandro Gocciadoro verhängt. Dieses Urteil wurde nun erst einmal einkassiert. Der Oberste Gerichtshof hat entschlossen diese Strafe erst einmal auszusetzen. Nachdem der schwedische Trabrennsport wegen Schädigung des Trabrennsportes ein Fahrverbot von sechs Monaten verhängte, und er einen Monat keine Pferde aus seinem Training angeben hätte dürfen, muss der Fall jetzt erst einmal neu aufgerollt werden.

Was er allerdings nicht anfechten kann, ist die Entscheidung, dass er seine schwedische Niederlassung auflösen muss. Damit dürfen Pferde aus seinen Trainingsbetrieb nicht in Schweden bleiben. Diese müssen den Trainer wechseln, oder nach dem Start wieder zurück nach Italien geholt werden. Damit dürfen seine Starter maximal 120 Stunden in Schweden bleiben. Um länger bleiben zu dürfen, müsste er eine genehmigte Niederlassung besitzen.

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