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Autor | Beitrag |
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Montag 28 Juli 18:09 Uhr | |
Einstein schreibt: Es ist nicht sinnvoll, ohne einen völlig aufgeklärten Sachverhalt, aus dem hohlen Bauch heraus etwas zu mutmaßen. Ein Verstoß gegen die Trabrennordnung wird es schon sein, aber ob auch eine Straftat nach dem StGB? Kann man demjenigen mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass er sein Pferd absichtlich nicht in die Wette steuert, oder geht er davon aus, dass er möglicherweise nicht gewinnen kann, auch wenn er ehrlich fährt oder nimmt er bloß billigend in Kauf, dass er vielleicht trotz besten Bemühens nicht gewinnen kann. Da kann man dann schön Absicht, dolus eventualis und bewusste Fahrlässigkeit auseinanderfieseln ohne zu einem hundertprozentigem Ergebnis zu kommen. |
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Montag 28 Juli 19:08 Uhr | |
...danke herr schober, dass sie mir auf meine etwas flapsige bitte hin geantwortet haben...ich würde mich freuen, wenn sie mir ihre meinung zu meinem etwas längeren beitrag mitteilen würden...wenn nicht, ist auch okay... ...ich hinterfrage meine meinung gerne im vergleich mit ansichten anderer, logischerweise auch andersdenkender um diese, meine meinung zu überprüfen... |
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Montag 28 Juli 19:26 Uhr | |
Ich zähle ebenfalls zu denjenigen, die das Vorgehen des Aktiven klar verurteilen. Mehr möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, da die Aufklärung dieses Vorfalls nun in den Händen der zuständigen Stellen liegt. Fakt ist jedoch, dass es belastbare Verdachtsmomente gibt, denen konsequent nachgegangen werden muss. Was mich jedoch stört, ist die selektive Empörung: Wer sich darüber beschwert, dass ein Autofahrer einen Strafzettel erhält, weil er mit 63 km/h durch eine Spielstraße gefahren ist – mit dem Argument, das hätten andere auch schon getan –, der verliert meines Erachtens das moralische Recht, sich über Doping, unfaires Verhalten im Rennen oder den unsachgemäßen Einsatz von Ausrüstung aufzuregen. Denn all diese Regelverstöße, ob groß oder klein, führen letztlich dazu, dass wir in Deutschland in zehn und in Schweden und Frankreich in zwanzig Jahren bestenfalls noch um einen Sack Karotten im Kreis fahren. Wer sehen will, wie es andere Länder regeln, dem sei dieser Link empfohlen: |
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Montag 28 Juli 20:24 Uhr | |
Andi, du sprichst von „belastbaren Verdachtsmomenten“, erklärst aber im gleichen Atemzug, dass du den Aktiven klar verurteilst. Genau da sehe ich das Problem: Zwischen einem Verdacht und einer Verurteilung liegt ein Unterschied – rechtlich wie moralisch. Gerade weil ich weiß, dass du dich seit Jahren auch an unpopuläre Themen heranwagst und dafür nicht nur Applaus bekommst, hätte ich hier eher mit einem etwas differenzierteren Ton gerechnet. Vielleicht kommt der ja noch – wenn die Fakten klarer sind. Nichts für ungut. |
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Montag 28 Juli 20:39 Uhr | |
Denke es wird ausgehen wie das berühmte Hornberger Schießen! Die Sta wird das Verfahren einstellen, Gründe lassen sich finden. Danach Schweigen auf allen Ebenen! Alles andere würde mich stark wundern! |
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Montag 28 Juli 21:01 Uhr | |
Einstein schreibt: Ohne einen klaren Sachverhalt kann man keine rechtliche Bewertung treffen. Alles andere wäre Spekulation. Und überspitzt ausgedrückt: Gelegentlich hat auch einmal die Presse über eines meiner Verfahren berichtet und ich habe mich dann gefragt, ob der Reporter oder ich im falschen Gerichtssaal gewesen bin. (Man denke sich jetzt den passenden Zwinkersmiley, weil ich hier die unübersichtlichen Emoticon-Symbole so schlecht auseinander halten kann.)
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Dienstag 29 Juli 07:49 Uhr | |
Ich denke auch, das die Sta das Verfahren einstellen wird, weil eine Straftat nicht nachzuweisen ist. Dazu würde halt gehören, dass Herr Wagner seine Favos vorsätzlich nicht auf Sieg gefahren hätte. Das bleibt spekulativ und sicherlich nicht zu beweisen. Wenn die Ermittlungen aber ergeben würden, dass Herr Wagner oder ein naher Angehöriger die Wette getroffen hat und zusätzlich durch Zeugen nachvollzogen werden könnte, dass Herr Wagner sich an besagtem Tag in Gelsenkirchen mit dem Treffen der V-Wette gebrüstet hat, dann wäre immer noch eindeutig der HVT im Boot, da dann gegen die Trabrennordnung verstossen wurde. Könnte mir aber auch vorstellen, dass dann versucht würde, stillschweigend mit dem Thema abzuschließen (nach dem Motto: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren ja auch eingestellt). Dann wären halt die Kunden gefragt, mit ihrer Reaktion (Wettverhalten) zu zeigen, ob das akzeptiert wird oder nicht. Habe übrigens gesehen, dass am Donnerstag Yadegar mit DW im Rahmen der V5 in Gelsenkirchen starten soll. Bin gespannt, ob mit oder ohne Wetten. |
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Dienstag 29 Juli 08:41 Uhr | |
Andere Sportarten sind da klarer: Spielern, Trainern und Funktionsträgern von Vereinen und Tochtergesellschaften - letzteren nur, wenn sie unmittelbar auf den Spielbetrieb einwirken können - ist es untersagt, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten - selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung - auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen ihre Mannschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen oder dieses zu versuchen. Sie dürfen auch Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen. Sie sind verpflichtet, sich auf solche Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche Informationen oder ihr Sonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen. Wieder garantiert eine solche Regel in der Praxis nichts. Die StVO verhindert auch nicht, dass Leute über Rot fahren. Aber das sind dann Einzelfälle. 99,99 Prozent stehen bei einer roten Ampel brav und warten auf grün. Weil sie wissen, dass das Vorschrift ist. Und dass ein Verstoß teuer werden kann. Hier wurde ja schon die Befürchtung geäußert, ohne die Wetten der Aktiven würde der Umsatz ins Bodenlose sinken. Das kann ich nicht beurteilen. Man hat im Leben immer die Wahl. |
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Dienstag 29 Juli 08:52 Uhr | |
Zumindest Mut muss man DW attestieren. Genau d a wieder anzutreten. Egal wo er landet, ist immer der Verlierer (es sei denn er trifft die V Wette) 😁 |