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| Autor | Beitrag |
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| Samstag 25 April 12:15 Uhr | |
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Regeln sind einzuhalten. Bei Nichteinhaltung hat eine Sanktion zu erfolgen. ABER, die Art der Strafe hat davon abzuhängen, ob man sich einen Vorteil verschafft hat oder jemanden anderen behindert hat. Eine Zurücksetzung oder Disqualifikation sollte mMn nur in diesen beiden Fällen eintreten, ansonsten Geldstrafe. Und so machen es die Schweden, glaube ich. Und das einheitlich. |
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