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| Autor | Beitrag |
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| Samstag 02 Mai 16:58 Uhr | |
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Es dürfte sich ja inzwischen rumgesprochen haben, dass bei Parallelveranstaltungen, die Rennleitung weniger Strafen ausspricht, in der Herr Spiess nicht dabei ist. Karlshorst: 11 Rennen, insgesamt 470,-€ Strafen, ergibt 42,73€ pro Rennen. Gelsenkirchen: 13 Rennen insgesamt 775,-€ Strafen, ergibt 59,62€ pro Rennen. Dann aber aus meiner Sicht, die nicht nachvollziehbare Strafenverteilung, bei gleichem Verstoß: Karlshorst: Pögel, Andre: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, 2 g u. h TRO) Fahrverbot: 31.5.- 6.6.26 Wiederholung vom 3.4.26 200 EUR - 7 Tg. Fahrverbot. Gelsenkirchen: Hauber, Marciano: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, 2 g u. h TRO) - 1. Wiederholungsfall 200 EUR - 1 Tg. Fahrverbot. Grift, Henk A.J.: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, 2 g u. h TRO) - 1. Wiederholungsfall - Fahrverbot vom 25.5.26 - 07.06.25 200 EUR - 14 Tg. Fahrverbot Holzschuh, Julia: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, 2 g u. h TRO) - Fahrverbot am 25.05.2026 100 EUR - 1 Tg. Fahrverbot Julia Holzschuh als „Ersttäterin“ 100,-€, 1 Tag Fv am 25.05. Pögel, Hauber und Grift als „Wiederholungtäter“ mal mit, mal ohne Geldstrafe, mal 1 Tag, mal 14 Tage Fv, mal mit und mal ohne Datum. Es sieht für mich leider aus, wie totale Willkür, nichts ist nachvollziehbar. Warum das so unterschiedliche Strafmaß? Falls jemand eine vernünftiger Erklärung hat, immer her damit. Ich möchte es gerne verstehen.
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| Samstag 02 Mai 17:02 Uhr | |
Tino schreibt: Der tut mir heut noch weh..... 😁 |
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| Samstag 02 Mai 17:03 Uhr | |
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Du versuchst es zu verstehen? Anfänger! Die meisten haben es seit min. 5 Jahren aufgegeben. |
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| Samstag 02 Mai 19:54 Uhr | |
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§84, 3 - die Höhe der Strafen wird am Ende des Renntages durch einmaliges Drehen am Glücksrad bestimmt |
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| Samstag 02 Mai 21:05 Uhr | |
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Da können die Deliquenten ja noch Glück haben und einen Wettgutschein gewinnen. |
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