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Ein offener Brief zu einem Verfahren, das Fragen aufwirft. Weil Regeln nur dann Sinn haben, wenn sie für alle gelten.
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Sonntag 08 Februar 21:55 Uhr
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Emma Stolle

Themen: 1
Beiträge: 10

Das Urteil des Rennauschusses in Sachen der Deutschen Amateurmeisterschaft vom 8.6.2025 hat zwischen den Parteien (Jauß/Hafer/Karten vs. HVT) Rechtskraft erlangt.

Wir als mittelbar Beteiligte werden unseren rechtlichen Weg dennoch konsequent weitergehen. Eine Schiedsklage ist bereits eingereicht, und auch vor einer Zivilklage schrecken wir nicht zurück, denn ein Urteil gegen die klare Regelung der Trabrennordnung und ohne wirklich fundierte und nachvollziehbare Begründung, ist für uns nicht so einfach hinnehmbar. Auch die Verbandsgerichtsbarkeit und der Vorstand des HVT müssen sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem selbst gegebenen Verbandsrecht messen lassen. Und solche weitreichenden Entscheidungen müssen überprüfbar sein. 

 

Grundlage dessen ist § 83 Absatz 6 der Trabrennordnung, der unmissverständlich regelt:

 

„Die Rennleitung kann bei Verstößen gegen die Start- und Fahrordnung von einer Disqualifikation absehen und stattdessen das/die verursachende(n) Pferd(e) hinter das/die benachteiligte(n) Pferd(e) zurücksetzen (…) Die übrige Platzierung bleibt unverändert. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“

 

Aus diesem Paragraphen ergibt sich eindeutig, dass eine Verhandlung vor dem Rennausschuss über die Platzierung sowie eine entsprechende Entscheidung nach geltender TRO nicht hätten stattfinden dürfen.

 

Umso befremdlicher ist, dass im Fall Ronald de Beer & Beau de la Vitard eine Berufung vor dem Rennausschuss durch den HVT unter ausdrücklichem Verweis auf genau diesen Paragraphen abgewiesen wurde. Es durfte lediglich über die Strafe verhandelt werden – die Platzierung blieb unverändert, wie es die Ordnung vorsieht.

Man fragt sich zwangsläufig, wie eine derart deutliche Ungleichbehandlung entstehen kann, wenn die Regeln doch eindeutig sind.

 

Der Sinn von § 83 Absatz 6 liegt auf der Hand:

Er soll verhindern, dass es im Nachgang zu weitreichenden Konsequenzen bei Startberechtigungen, Klassen, Handicaps und Wertungen kommt. Genau dies ist nun eingetreten.

 

Das nunmehr siegreiche Pferd Pogba war nach der Deutschen Amateurmeisterschaft in mehreren Rennen am Start, für die es bei korrekter Anwendung der Regeln und Rennausschreibungen nicht startberechtigt gewesen wäre. Besonders problematisch ist dabei, dass eines dieser Rennen ein Handicap-Rennen war, in dem ich Zweite wurde – auch hier ist mir rückblickend weiteres Unrecht widerfahren.

 

Man nutzt also die „Vorteile“ der Entscheidung der Rennleitung, gegen die eigentlich kein Rechtsmittel gemäß Trabrennordnung gegeben ist, aus und nennt das Pferd in vollem Wissen der Ausschreibung und der Teilnahmevoraussetzungen in weiteren Rennen, um dann sechs Monate später auch noch die DAM zugesprochen zu bekommen. In keinem anderen Sport vor allem in keinem ernstzunehmenden Sport, der auf klaren Verbandsregeln basiert, sollte dies denkbar und möglich sein. 

 

Muss man zu solchen Themen „zum Wohl des Trabrennsportes“ schweigen und die Entscheidungen des Rennausschusses und des Vorstands des HVT einfach hinnehmen?

 

Ich kann nur jedem raten, die Urteile einmal selbst zu lesen und sich dann ein eigenes Bild davon zu machen, ob es nachvollziehbare, logische und fundierte Begründungen zu so unwesentlichen Themen wie „Fahrspuränderung“ und „rennentscheidende Behinderung“ oder gar zur Berufungsfähigkeit von Entscheidungen der Rennleitung nach § 83 Abs. 6 TRO in diesen Urteilen eines dafür zuständigen Verbandsgerichts gibt? 

 

Man muss nicht mit der Begründung eines Urteils übereinstimmen, um es zu akzeptieren, aber man muss die Entscheidungsgründe zumindest nachvollziehen und verstehen können. Die Kriterien und Rechtsansichten des Gerichts sollten zu erkennen sein und im besten Falle geben solche Urteile klare Hinweise für Rennleitung und Aktive. 

 

Für mich aber fast wichtiger als die Entscheidungen und Begründungen des Rennausschusses selbst ist die Entscheidung des Vorstandes des HVT in deren Folge. Durch die Entscheidung, in diesen Fällen das Schiedsgericht des HVT nicht anzurufen, muss ich den Vorstand des HVT so verstehen, dass dieser die Urteile vom 8. Dezember 2025 für logisch, nachvollziehbar und fundiert begründet sowie im vollständigen Einklang mit der Trabrennordnung und damit im Einklang mit § 83 Abs. 6 der Trabrennordnung hält.

 

Ich bin tief enttäuscht darüber, wie in dieser Angelegenheit mit der Trabrennordnung und dem Wettbewerb umgegangen wurde. Regeln scheinen dann zu gelten, wenn sie passen – und ignoriert zu werden, wenn sie unbequem sind. Das ist weder objektiv noch professionell und schon gar nicht fair, aus meiner Sicht als Aktive und beim Rennergebnis vom 8. Juni 2025 und den Folgerennen des Pferdes Pogba direkt Betroffene.

 

Ein Sport, der seine eigenen Regeln, die in der TRO eindeutig niedergeschrieben und von allen Teilnehmern anerkannt worden sind, nur dann anwendet, wenn es passt, verliert nicht nur Glaubwürdigkeit – sondern irgendwann auch seine Menschen. Und wenn sich der Trabrennsport eines eigentlich nicht leisten kann in der aktuellen Situation, ist es der Verlust von weiteren Menschen und damit Pferden. 

Sonntag 08 Februar 22:42 Uhr
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TraberHaber

Themen: 0
Beiträge: 15

Wäre nicht eine Stellungnahme zu anderweitig aktuellen Themen um Sie und Ihren Partner angebracht? Es ist interessant, wie Ihre Aktivität im Forum ausgerechnet um das Thema quasi nicht vorhanden ist. 

Sonntag 08 Februar 23:55 Uhr
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Carola Reckzeh

Themen: 20
Beiträge: 1099
Emma Stolle schreibt:

Das Urteil des Rennauschusses in Sachen der Deutschen Amateurmeisterschaft vom 8.6.2025 hat zwischen den Parteien (Jauß/Hafer/Karten vs. HVT) Rechtskraft erlangt.

Wir als mittelbar Beteiligte werden unseren rechtlichen Weg dennoch konsequent weitergehen. Eine Schiedsklage ist bereits eingereicht, und auch vor einer Zivilklage schrecken wir nicht zurück, denn ein Urteil gegen die klare Regelung der Trabrennordnung und ohne wirklich fundierte und nachvollziehbare Begründung, ist für uns nicht so einfach hinnehmbar. Auch die Verbandsgerichtsbarkeit und der Vorstand des HVT müssen sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem selbst gegebenen Verbandsrecht messen lassen. Und solche weitreichenden Entscheidungen müssen überprüfbar sein. 

 

Grundlage dessen ist § 83 Absatz 6 der Trabrennordnung, der unmissverständlich regelt:

 

„Die Rennleitung kann bei Verstößen gegen die Start- und Fahrordnung von einer Disqualifikation absehen und stattdessen das/die verursachende(n) Pferd(e) hinter das/die benachteiligte(n) Pferd(e) zurücksetzen (…) Die übrige Platzierung bleibt unverändert. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“

 

Aus diesem Paragraphen ergibt sich eindeutig, dass eine Verhandlung vor dem Rennausschuss über die Platzierung sowie eine entsprechende Entscheidung nach geltender TRO nicht hätten stattfinden dürfen.

 

Umso befremdlicher ist, dass im Fall Ronald de Beer & Beau de la Vitard eine Berufung vor dem Rennausschuss durch den HVT unter ausdrücklichem Verweis auf genau diesen Paragraphen abgewiesen wurde. Es durfte lediglich über die Strafe verhandelt werden – die Platzierung blieb unverändert, wie es die Ordnung vorsieht.

Man fragt sich zwangsläufig, wie eine derart deutliche Ungleichbehandlung entstehen kann, wenn die Regeln doch eindeutig sind.

 

Der Sinn von § 83 Absatz 6 liegt auf der Hand:

Er soll verhindern, dass es im Nachgang zu weitreichenden Konsequenzen bei Startberechtigungen, Klassen, Handicaps und Wertungen kommt. Genau dies ist nun eingetreten.

 

Das nunmehr siegreiche Pferd Pogba war nach der Deutschen Amateurmeisterschaft in mehreren Rennen am Start, für die es bei korrekter Anwendung der Regeln und Rennausschreibungen nicht startberechtigt gewesen wäre. Besonders problematisch ist dabei, dass eines dieser Rennen ein Handicap-Rennen war, in dem ich Zweite wurde – auch hier ist mir rückblickend weiteres Unrecht widerfahren.

 

Man nutzt also die „Vorteile“ der Entscheidung der Rennleitung, gegen die eigentlich kein Rechtsmittel gemäß Trabrennordnung gegeben ist, aus und nennt das Pferd in vollem Wissen der Ausschreibung und der Teilnahmevoraussetzungen in weiteren Rennen, um dann sechs Monate später auch noch die DAM zugesprochen zu bekommen. In keinem anderen Sport vor allem in keinem ernstzunehmenden Sport, der auf klaren Verbandsregeln basiert, sollte dies denkbar und möglich sein. 

 

Muss man zu solchen Themen „zum Wohl des Trabrennsportes“ schweigen und die Entscheidungen des Rennausschusses und des Vorstands des HVT einfach hinnehmen?

 

Ich kann nur jedem raten, die Urteile einmal selbst zu lesen und sich dann ein eigenes Bild davon zu machen, ob es nachvollziehbare, logische und fundierte Begründungen zu so unwesentlichen Themen wie „Fahrspuränderung“ und „rennentscheidende Behinderung“ oder gar zur Berufungsfähigkeit von Entscheidungen der Rennleitung nach § 83 Abs. 6 TRO in diesen Urteilen eines dafür zuständigen Verbandsgerichts gibt? 

 

Man muss nicht mit der Begründung eines Urteils übereinstimmen, um es zu akzeptieren, aber man muss die Entscheidungsgründe zumindest nachvollziehen und verstehen können. Die Kriterien und Rechtsansichten des Gerichts sollten zu erkennen sein und im besten Falle geben solche Urteile klare Hinweise für Rennleitung und Aktive. 

 

Für mich aber fast wichtiger als die Entscheidungen und Begründungen des Rennausschusses selbst ist die Entscheidung des Vorstandes des HVT in deren Folge. Durch die Entscheidung, in diesen Fällen das Schiedsgericht des HVT nicht anzurufen, muss ich den Vorstand des HVT so verstehen, dass dieser die Urteile vom 8. Dezember 2025 für logisch, nachvollziehbar und fundiert begründet sowie im vollständigen Einklang mit der Trabrennordnung und damit im Einklang mit § 83 Abs. 6 der Trabrennordnung hält.

 

Ich bin tief enttäuscht darüber, wie in dieser Angelegenheit mit der Trabrennordnung und dem Wettbewerb umgegangen wurde. Regeln scheinen dann zu gelten, wenn sie passen – und ignoriert zu werden, wenn sie unbequem sind. Das ist weder objektiv noch professionell und schon gar nicht fair, aus meiner Sicht als Aktive und beim Rennergebnis vom 8. Juni 2025 und den Folgerennen des Pferdes Pogba direkt Betroffene.

 

Ein Sport, der seine eigenen Regeln, die in der TRO eindeutig niedergeschrieben und von allen Teilnehmern anerkannt worden sind, nur dann anwendet, wenn es passt, verliert nicht nur Glaubwürdigkeit – sondern irgendwann auch seine Menschen. Und wenn sich der Trabrennsport eines eigentlich nicht leisten kann in der aktuellen Situation, ist es der Verlust von weiteren Menschen und damit Pferden. 

Schreibt die, die gegen jedes Fahrverbot Rechtsmittel einlegt. "Gemeinsam für den Trabrennsport" - genau mein Humor🤪 Wie ist es denn mit den Rennen während des eigentlichen Fahrverbots?

Mädel, nun haste schon 'nen Bätschelor und haust trotzdem noch die Paragraphen durcheinander.

Der Trabrennsport kann sich sicher nicht leisten, noch mehr Menschen und demzufolge auch Startpferde zu verlieren. Ein wirklich zutreffendes Statement. Sicherlich war auch die Ausschreibung in Karlshorst Ende des Jahres für AF bis 100 Siege (s. anderer Thread) nicht wirklich zuträglich, aber die Bitte eines Sponsors kann man auch schlecht abschlagen. Es ging ja um das Championat und da können potentielle Mitbewerber ausgeschlossen werden. Zu klären ist dann immer noch die Frage der Wertung von Siegen eines AF in einem AF/NF. Die Antwort vom HVT steht auch noch aus. Das liegt Dir aber gerade nicht so auf der Brust😇

Aber vielleicht könntest ja mal berichten über die Stallkontrolle, die ja gar nicht in Eurem Stall stattgefunden hat.

Montag 09 Februar 00:30 Uhr
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Chappiho

Themen: 1
Beiträge: 1512

ALLES nur traurig. Vieles erbärmlich. 

Montag 09 Februar 14:21 Uhr
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Hooksieler Rennverein

Themen: 26
Beiträge: 102
TraberHaber schreibt:

Wäre nicht eine Stellungnahme zu anderweitig aktuellen Themen um Sie und Ihren Partner angebracht? Es ist interessant, wie Ihre Aktivität im Forum ausgerechnet um das Thema quasi nicht vorhanden ist. 

Das Eine hat mit dem Anderen direkt nichts zu tun.......

Hab schon beim Anlesen vermutet, dass solche nicht sachbezogene Kommentare kommen.

Montag 09 Februar 15:39 Uhr
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Labido

Themen: 5
Beiträge: 1648

2 Tatbestände haben direct nur damit zu tun,daß es die selben Personen,einer Seite zumindest,betreffen.

Die Kritik bezog sich darauf,daß eine Sachlage lang und breit erklärt wird,wie es oft von der Schreiberin gehandhabt wird und die andere totgeschwiegen wird.Fehlt nur noch der Hinweis,daß es ein schwebendes Verfahren ist.darauf habe ich eigentlich schon länger gewartet.

Montag 09 Februar 18:34 Uhr
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TraberHaber

Themen: 0
Beiträge: 15
Labido schreibt:

2 Tatbestände haben direct nur damit zu tun,daß es die selben Personen,einer Seite zumindest,betreffen.

Die Kritik bezog sich darauf,daß eine Sachlage lang und breit erklärt wird,wie es oft von der Schreiberin gehandhabt wird und die andere totgeschwiegen wird.Fehlt nur noch der Hinweis,daß es ein schwebendes Verfahren ist.darauf habe ich eigentlich schon länger gewartet.

Korrekt. Wäre doch beides dann ein schwebendes Verfahren nicht wahr? Für mich hat es etwas miteinander zu tun. Zum Beispiel, wenn dort Pferde auf unerlaubte Art und Weise zu (erfolgreichen) Leistungen gebracht wurden. Nicht jedes vergehen ist automatisch Doping positiv und dennoch untragbar. In Germany we say "Kleine Brötchen backen". Wer ist eigentlich Startberechtigt bei der *Deutschen* Amateurmeisterschaft? Aber das nur am Rande. 

Dienstag 10 Februar 08:29 Uhr
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Loser

Themen: 16
Beiträge: 3031

Ich sehe hier folgendes ( aus meiner Sicht)

Bin wahrlich nicht ihr Anwalt, aber ich denkle es wird nicht mehr lange dauern und Emma wird sich einem anderen nicht so nervenstrapazierenden Hobby zuwenden.

Ständig an den Pranger gestellt zu werden , da hat man(frau)irgendwann die Schnauze voll.Würde mir jedenfalls so gehen.

Wenn da im Stall etwas nicht "koscher" war so muss nicht zwangsläufig sie aktiv damit zu tun haben/gewusst haben.Da gibts andere in ihrem Umfeld die in vielerlei Hinsicht seit Jahren eher unangenehm auffallen bzw. aufgefallen sind.

Noch ein Punkt : Liest man den offiziellen HVT Kalender so stellt man fest das immer noch der wahrscheinlich ziemlich spesenlastige Anwalt aus München tätig ist und gefühlt jedes 2.Verfahren verliert.

Also entweder sind die Bestimmungen nicht sattelfest oder aber die RL verdient ihren Namen nicht...

Fazit : ein weiterer Mosaikstein auf dem steilen Weg nach unten.

Schade um diesen geilen Sport und der vielen Leute die mit Herzblut und viel Engagement bei der Sache sind.

Dienstag 10 Februar 18:37 Uhr
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Hooksieler Rennverein

Themen: 26
Beiträge: 102

Nach Lektüre der betreffenden §§ der TRO (was zu empfehlen ist, auch wenn's schwerfällt) muss ich der rechtlichen Einschätzung der Frau Stolle zustimmen.

Weiterhin weise ich gerne auf den für das "andere" Thema passenden Thread "Doping" hin 😉

Gx

Immo M.

Dienstag 10 Februar 21:12 Uhr
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Burkhard Grell

Themen: 4
Beiträge: 1256

Es ist schon eigenartig, dass in den 3 Verfahren vor dem allgemeinen Rennausschuss beim Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) jeweils 3 Juristen involviert waren:

Dr. Frank Roitzsch als Vorsitzender des Rennausschuß, Rechtsanwalt und Notar a.D.

Rechtsanwältin Götz, Wuppertal jeweils für die Berufungsführer

Rechtsanwalt Christopher Kranzbühler jeweils für den Berufungsgegner = HVT

Keiner der Juristen hat offensichtlich den von Emma Stolle zitierten Paragraphen gelesen. Der  § 83 Abs. 6 TRO lautet wie folgt:

Der letzte Satz ist nicht auslegbar.

In meinen Augen ist es peinlich, dann derartige Urteile zu fällen und diese dann auch noch für rechtskräftig zu erklären. Wobei die Verhandlung und das Urteil Karten vs. HVT  in meinen Augen korrekt ist, da hier nur nachträglich die Geldstrafe aufgehoben wurde. Die beiden anderen Urteile verändern die Platzierung, was nicht statthaft ist.

Was in juristischen Auseinandersetzungen persönliche Diffamierungen bewirken sollen, erschließt sich mir nicht. Ob Emma Stolle einen "Bätschelor" hat oder nicht, ist für dieses Verfahren nicht relevant, sondern nur Polemik. Sie hat nur einen Paragraphen der TRO genannt und keine "keine Paragraphen durcheinander gehauen".

Hier geht es auch nur um das Finale der Dt. Amateurmeisterschaft. Durch die als rechtskräftig bezeichneten Urteile ist der Schwebezustand zunächst aufgehoben. Ich bin mir sicher, dass 2 dieser Urteile vor einem ordentlichen Gericht keinen Bestand haben werden. Aber zunächst kann der HVT durch das Schiedsgericht beweisen, dass dort Sachverstand vorhanden ist.

Eine Verquickung mit den möglichen Unregelmäßigkeiten im Trainingsstall Spangenberg sollte man nicht vornehmen. Dazu gibt es hier im Forum einen gesonderten Thread. Das ist im übrigen meines Wissens noch ein schwebendes Verfahren.

Abschließend noch eine Weisheit aus meinem früheren Berufsleben.

Wie hat ein Jura-Professor bei einer betrieblichen Fortbildungsmassnahme mir und den anderen Zuhörern gesagt: "Schauen Sie nicht mich an, schauen Sie ins Gesetz (hier: TRO), da steht alles drin."

Also erst informieren, dann urteilen.

 

Mittwoch 11 Februar 00:18 Uhr
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Carola Reckzeh

Themen: 20
Beiträge: 1099
Burkhard Grell schreibt:

Es ist schon eigenartig, dass in den 3 Verfahren vor dem allgemeinen Rennausschuss beim Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) jeweils 3 Juristen involviert waren:

Dr. Frank Roitzsch als Vorsitzender des Rennausschuß, Rechtsanwalt und Notar a.D.

Rechtsanwältin Götz, Wuppertal jeweils für die Berufungsführer

Rechtsanwalt Christopher Kranzbühler jeweils für den Berufungsgegner = HVT

Keiner der Juristen hat offensichtlich den von Emma Stolle zitierten Paragraphen gelesen. Der  § 83 Abs. 6 TRO lautet wie folgt:

Der letzte Satz ist nicht auslegbar.

In meinen Augen ist es peinlich, dann derartige Urteile zu fällen und diese dann auch noch für rechtskräftig zu erklären. Wobei die Verhandlung und das Urteil Karten vs. HVT  in meinen Augen korrekt ist, da hier nur nachträglich die Geldstrafe aufgehoben wurde. Die beiden anderen Urteile verändern die Platzierung, was nicht statthaft ist.

Was in juristischen Auseinandersetzungen persönliche Diffamierungen bewirken sollen, erschließt sich mir nicht. Ob Emma Stolle einen "Bätschelor" hat oder nicht, ist für dieses Verfahren nicht relevant, sondern nur Polemik. Sie hat nur einen Paragraphen der TRO genannt und keine "keine Paragraphen durcheinander gehauen".

Hier geht es auch nur um das Finale der Dt. Amateurmeisterschaft. Durch die als rechtskräftig bezeichneten Urteile ist der Schwebezustand zunächst aufgehoben. Ich bin mir sicher, dass 2 dieser Urteile vor einem ordentlichen Gericht keinen Bestand haben werden. Aber zunächst kann der HVT durch das Schiedsgericht beweisen, dass dort Sachverstand vorhanden ist.

Eine Verquickung mit den möglichen Unregelmäßigkeiten im Trainingsstall Spangenberg sollte man nicht vornehmen. Dazu gibt es hier im Forum einen gesonderten Thread. Das ist im übrigen meines Wissens noch ein schwebendes Verfahren.

Abschließend noch eine Weisheit aus meinem früheren Berufsleben.

Wie hat ein Jura-Professor bei einer betrieblichen Fortbildungsmassnahme mir und den anderen Zuhörern gesagt: "Schauen Sie nicht mich an, schauen Sie ins Gesetz (hier: TRO), da steht alles drin."

Also erst informieren, dann urteilen.

 

Vielleicht sollte man sich mal intensiver mit einer "Kann"-Vorschrift befassen, bevor man solchen Driss loslässt.

Und, nur um es mal klarzustellen, ich habe überhaupt nichts gegen Emma. Wir sind Amateurkolleginnen, alles gut. Ich hatte schon das "Vergnügen" in Rennen mit ihrem Vater zu fahren. Ich weiß nicht in welchem Gebilde sie nun "performen" muss, aber anscheinend tut ihr das wohl nicht gut.

Mittwoch 11 Februar 07:36 Uhr
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Burkhard Grell

Themen: 4
Beiträge: 1256

Ich versuche es noch einmal:

Die beiden ersten Sätze des § 83 Abs.6 TRO sind zwei Kann-Vorschriften.

Der letzte Satz "Diese Entscheidung ist unanfechtbar" ist eine Muss-Vorschrift.

Kurzdefinition der unterschiedlichen Vorschriften, nachzulesen auf: 

https://www.mtrlegal.com/wiki/kann-vorschrift/

Die Rennleitung hat sich aufgrund der Kann-Vorschrift für eine Änderung der Platzierung entschieden. Somit greift die Muss-Vorschrift im letzten Satz des Absatzes.

Vielleicht verstehen Sie die Argumentation, vielleicht wollen Sie sie auch nicht verstehen. Ist mir auch egal. Wenn Sie meinen sachlich formulierten Post als "Driss" bezeichnen, zeigt mir, dass Sie an einer sachlichen Diskussion ohnehin nicht interessiert sind. 

 

Mittwoch 11 Februar 08:31 Uhr
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Hooksieler Rennverein

Themen: 26
Beiträge: 102
Burkhard Grell schreibt:

Vielleicht verstehen Sie die Argumentation, vielleicht wollen Sie sie auch nicht verstehen. Ist mir auch egal. Wenn Sie meinen sachlich formulierten Post als "Driss" bezeichnen, zeigt mir, dass Sie an einer sachlichen Diskussion ohnehin nicht interessiert sind. 

 

Der Eindruck drängt sich auf - leider.

Mittwoch 11 Februar 09:13 Uhr
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Amateur

Themen: 22
Beiträge: 1079

Völlig unabhängig vom konkreten Fall kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass die Sach- oder Paragraphenlage so klar ist.

Bei der Verhandlung sind mindestens drei Volljuristen zugegen: Der vorsitzende Richter, der Rechtsanwalt des HVT und eine(r) der Gegenseite. Bevor überhaupt verhandelt wird, wird festgestellt, ob eine Berufung überhaupt zulässig ist oder nicht. Wenn der Satz "Die (RL-) Entscheidung ist unafechtbar" auf die veränderte Platzierung anzuwenden wäre, scheint es mir doch ausgeschlossen, dass bei einer so einfachen Formulierung und der sicher zutreffenden Unterstellung, alle drei Juristen kennen die TRO, überhaupt verhandelt würde. Hinzu kommt, dass es früher immer so war, dass Protestentscheidungen (in der Sache nichts anderes als die nach Überprüfungen, außer dass damals ein Betroffener Fahrer/Besitzer diesen Protest einlegte und seit einigen Jahren es die RL selbst veranlasst) immer schon zum Rennausschuss gehen konnten und dort oft genug gekippt wurden. Nichts anderes ist in der jüngeren Vergangenheit beim "Fall Di Ospeo" passiert und wegen der Schwere der Entscheidung, nämlich in die Reihenfolge des Einlaufs einzugreifen, ist die Möglichkeit einer Berufung doch auch absolut sinnvoll . 

Deshalb die Frage: Kann es evtl. sein, dass sich der Begriff "unanfechtbar" auf einen anderen Satz des dann zugegebenermaßen unglücklich formulierten Paragraphen bezieht? Zum Beispiel nur auf die am Anfang stehende Tatsache, dass die RL entschieden hat, ein Pferd nicht zu disqualifizieren, sondern nur zurückzusetzen? Denn nur wenn diese sozusagen vorangehende Entschheidung unanfechtbar ist, kann eine Flut von Berufungen ausgeschlossen werden, nämlich von weiter hinten Platzierten, denen im Fall einer Disqualifikation des Betroffenen anstatt nur Zurücksetzung ein höherer Rennpreis gewunken hätte. Theoretisch kann sich "unanfechtbar" auch auf den Teil der RL-Entscheidung beziehen, dass weitere Pferde des Trainers/Besitzers des betroffenen Stalls ebenfalls ihre Platzierung verlieren.

 

Mittwoch 11 Februar 09:41 Uhr
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MADDA

Themen: 0
Beiträge: 297

Die übrige Platzierung, also die, die nicht von dem Protest betroffen sind ( also Platzierung 3 bis letzter ) können keinen Einspruch einlegen. Diese Platzierung ist offiziell und wurde nicht verändert. Diese Plätze sind unanfechtbar.

Mittwoch 11 Februar 09:49 Uhr
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Amateur

Themen: 22
Beiträge: 1079

es sollte wie zu Beginn geschrieben eine allgemeine Betrachtung sein, losgelöst von der DAM. Da können theoretisch alle möglichen Teilnehmer betroffen sein.

Mittwoch 11 Februar 10:50 Uhr
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Hooksieler Rennverein

Themen: 26
Beiträge: 102

Wir sind hier im Forum meist ja nur Hobby Juristen, ein ausführliches Sitzungsprotokoll werden wir vmtl. Nicht zu Gesicht bekommen.

Aber zu deiner Frage eine vielleicht einfache (auch grammatikalische) Antwort:die Zurücksetzung ist unanfechtbar.

Ergänzung zum vorletzten Satz des Paragrafen: eine unveränderte Platzierung ist keine "Entscheidung".

Es steht leider zu vermuten, und für mich einzige Erklärung, dass die Juristen im Ausschuss dies anders interpretiert haben, also so wie madda.

Unverständlich wäre dann aber eine gegenteilige Interpretation in einem anderen Fall den Emma Stolle beschrieb.

Mittwoch 11 Februar 11:15 Uhr
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Hooksieler Rennverein

Themen: 26
Beiträge: 102

Übrigens: abgesehen von der jetzigen Diskussion halte ich die seinerzeite Zurücksetzung von TKarten für eine falsche Entscheidung. ImmoM

Mittwoch 11 Februar 12:56 Uhr
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Chappiho

Themen: 1
Beiträge: 1512
Amateur schreibt:

der sicher zutreffenden Unterstellung, alle drei Juristen kennen die TRO

 

Den Optimismus kann ich nicht teilen. Nicht einmal im Ansatz.

Mittwoch 11 Februar 14:06 Uhr
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Amateur

Themen: 22
Beiträge: 1079
Chappiho schreibt:
Amateur schreibt:

der sicher zutreffenden Unterstellung, alle drei Juristen kennen die TRO

 

Den Optimismus kann ich nicht teilen. Nicht einmal im Ansatz.

ich stehe sicher nicht im Verdacht, der große HVT-Verteidiger zu sein, aber wenn so ein Fehler über Generation unbemerkt mitgeschleppt worden wäre und das unter Beteiligung verschiedener Anwälte auf der Gegenseite, toppte das so ziemlich alles, was man bislang erlebt hat. Und mein persönlicher Erfahrungsschatz aus Rennausschussverhandlungen ist schon recht umfangreich.

Mittwoch 11 Februar 15:06 Uhr
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Corinna Seyfang

Themen: 10
Beiträge: 163
Amateur schreibt:
Chappiho schreibt:
Amateur schreibt:

der sicher zutreffenden Unterstellung, alle drei Juristen kennen die TRO

 

Den Optimismus kann ich nicht teilen. Nicht einmal im Ansatz.

ich stehe sicher nicht im Verdacht, der große HVT-Verteidiger zu sein, aber wenn so ein Fehler über Generation unbemerkt mitgeschleppt worden wäre und das unter Beteiligung verschiedener Anwälte auf der Gegenseite, toppte das so ziemlich alles, was man bislang erlebt hat. Und mein persönlicher Erfahrungsschatz aus Rennausschussverhandlungen ist schon recht umfangreich.

Ich finde dieses Thema sehr spannend - vorallem in dieser sachlichen Diskussion.. (wenn endlich die persönlichen Befindlichkeiten auf die Seite geschoben werden - ist nicht auf Sie bezogen, sondern allgemein)

Als Laie scheint es ein klarer Fall zu sein, aber ich verstehe den Gedanken, dass es womöglich zu offensichtlich ist...

Andererseits kann man den Paragrafen nahezu nur so auslegen - ich bin sehr gespannt, was dabei rauskommt...

 

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