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Autor | Beitrag | ||
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Montag 06 Oktober 18:12 Uhr | |||
Danke. Schade, dass Karlhorst seinen Führring nicht mehr nutzt. Ich empfand es früher als Highlith, wenn Führring angesagt war. Die Pferde und Fahrer so nah und langsam zu sehen... |
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Montag 06 Oktober 18:15 Uhr | |||
...it's been a long time... |
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Montag 06 Oktober 18:20 Uhr | |||
Naja, noch ist nichts verloren. |
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Montag 06 Oktober 18:21 Uhr | |||
Und die Moderatoren von Bahrenfeld hatten gestern noch einen tollen Abend beim HSV. 4 Tore zu Null. |
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Montag 06 Oktober 18:33 Uhr | |||
claudia fichtner schreibt:
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Montag 06 Oktober 18:37 Uhr | |||
Ordnungsmittel im 10. Rennen: Marisa Bock und Thorsten Tietz jeweils 500 € und 7 Tage Fahrvervot. Unvorschriftsmässiges Verhalten im Rennen OK, kann mir das jemand erklären? Was war denn da konkret? Mir fällt schon was ein, passt aber alles nicht zusammen und ich möchte es verstehen.
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Montag 06 Oktober 18:38 Uhr | |||
Ja, abgesehen von dem Wetttechnischen Dingen. Herrn Borck ist mir als Kommentator sehr liebe. Auch der Herr aus GE, der letztens in Mariendorf war, ist sehr angenehm zu hören. Anders als der schreiende Herr Murat. Herr Borck jetzt am Sonnabend in Karlshorst (Jahreshöhepunkt?) oder nächste Woche zur BC wäre fantastisch. Aber die Mariendorfer wollen den Job wohl gerne selber machen... |
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Montag 06 Oktober 18:42 Uhr | |||
Beide wollten gewinnen und beide haben sich bewegt.......... So leicht hat der HVT 1000€ Cash in de Tesch und die Rennleitung kann sich mittlerweile rühmen, dass sie erheblich zum Haushalt vom HVT beiträgt. Vielleicht gibt es zum Jahresende noch einen dicken Bonus 😉 |
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Montag 06 Oktober 18:52 Uhr | |||
Markus H schreibt: Das verstehe ich, empfinde das Ordnungsmittel extrem zu hoch. Das war ein Finish, vielleicht Zuviel, aber nicht bösartig gegen die Pferde, das war immer noch Teamwork. Und Thorsten Tietz, darf mal ebenso (ohne Absicht) eine Spur freimachen und das Rennen beeinflussen? Oder war das damit drin und er hatte sich weniger bewegt? Und warum sind die Ordnungsmittel so schwammig formuliert? Zeichen werden konkret gesetzt. Und Danke für die Einschätzung! |
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Montag 06 Oktober 19:00 Uhr | |||
claudia fichtner schreibt:
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Montag 06 Oktober 19:02 Uhr | |||
Wieso das hier jetzt nochmal steht, weiß ich auch nicht. |
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Montag 06 Oktober 19:03 Uhr | |||
@ Peter Neuss: Im Rennbericht ist vermerkt: Dopingproben: Xalina B , Choupette, Bumblebee Diamant , - Tesselaar, Dion P.: Unvorschriftsmäßiges Verhalten beim Autostart - blaue Marke (§ 81, 8 c TRO) 250 EUR - Bock, Marisa: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, 2 g u. h TRO) - Fahrverbot vom 26.10. - 1.11.2025 500 EUR - 7 Tg. Fahrverbot, Tietz, Thorsten: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, 2 g u. h TRO) - Fahrverbot vom 26.10. - 1.11.2025 500 EUR - 7 Tg. Fahrverbot ------ Die Bestrafungen werden aus TRO § 84,2, g und h hergeleitet. TRO § 84,2 g: 2. Der Ausweisinhaber ist insbesondere verpflichtet g) sich so zu verhalten, dass sein Handeln die Integrität oder die Unversehrtheit des Pferdes nicht verletzt: Der unvorschriftsmäßige Gebrauch der Peitsche ist nicht erlaubt. Nur Korrekturen und leichte Hilfengebungen sind statthaft. Leichte Hilfengebungen bedeuten, kleine Hand- und / oder Armbewegungen zu machen, ohne dabei Kraft in die Bewegung zu legen. Alle Korrekturen und Hilfengebungen sind immer mit großer Behutsamkeit auszuführen und dürfen das Pferd nicht übermäßigem Druck aussetzen. Die Peitsche und die Leine dürfen nur wenige Male während des Rennens zur Korrektur und zu Hilfengebungen eingesetzt werden. Bei allen Korrekturen und Hilfengebungen muss die Peitsche nach vorne gerichtet sein und die Leinen sind stets in beiden Händen zu halten. Ein Pferd darf nicht gefordert werden, ohne dass es Zeit hatte, auf vorangegangene Hilfengebung zu reagieren oder wenn die Position des Pferdes im Rennen offensichtlich nicht verbessert werden kann. TRO § 84,2 h: h) Dem Fahrer ist insbesondere untersagt > das Pferd mehrere Male hintereinander in schneller Folge mit der Peitsche oder den Leinen / Zügeln zu fordern. >die Peitsche seitwärts zu bewegen oder zu halten und für Schläge auf den Sulky oder auf die Ausrüstung des Pferdes zu benutzen. >mit rückwärts gedrehter Peitsche zu korrigieren oder auszuführen. Hilfengebungen >das Pferd mit den Händen zu fordern, insbesondere durch Drücken / Boxen / Schieben in und unter der Schweifregion. >das Pferd mit den Leinen anzutreiben. das Pferd zu treten. >den Fuß in Richtung der Hinterbeine des Pferdes zu halten. >seine Füße nicht ständig in / auf den Fußrasten des Sulkys zu halten, außer beim Manövrieren mit den Seitenstangen oder dem Ziehen der Zugwatte.
So siehts aus. Suche den Bestrafungsgrund .....
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Montag 06 Oktober 19:04 Uhr | |||
claudia fichtner schreibt:
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Montag 06 Oktober 19:10 Uhr | |||
claudia fichtner schreibt:
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Montag 06 Oktober 19:15 Uhr | |||
@ Peter Neuss: Im Rennbericht ist vermerkt: Dopingproben: Xalina B , Choupette, Bumblebee Diamant , - Tesselaar, Dion P.: Unvorschriftsmäßiges Verhalten beim Autostart - blaue Marke (§ 81, 8 c TRO) 250 EUR - Bock, Marisa: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, 2 g u. h TRO) - Fahrverbot vom 26.10. - 1.11.2025 500 EUR - 7 Tg. Fahrverbot, Tietz, Thorsten: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, 2 g u. h TRO) - Fahrverbot vom 26.10. - 1.11.2025 500 EUR - 7 Tg. Fahrverbot ------ Die Bestrafungen werden aus TRO § 84,2, g und h hergeleitet. TRO § 84,2 g: 2. Der Ausweisinhaber ist insbesondere verpflichtet g) sich so zu verhalten, dass sein Handeln die Integrität oder die Unversehrtheit des Pferdes nicht verletzt: Der unvorschriftsmäßige Gebrauch der Peitsche ist nicht erlaubt. Nur Korrekturen und leichte Hilfengebungen sind statthaft. Leichte Hilfengebungen bedeuten, kleine Hand- und / oder Armbewegungen zu machen, ohne dabei Kraft in die Bewegung zu legen. Alle Korrekturen und Hilfengebungen sind immer mit großer Behutsamkeit auszuführen und dürfen das Pferd nicht übermäßigem Druck aussetzen. Die Peitsche und die Leine dürfen nur wenige Male während des Rennens zur Korrektur und zu Hilfengebungen eingesetzt werden. Bei allen Korrekturen und Hilfengebungen muss die Peitsche nach vorne gerichtet sein und die Leinen sind stets in beiden Händen zu halten. Ein Pferd darf nicht gefordert werden, ohne dass es Zeit hatte, auf vorangegangene Hilfengebung zu reagieren oder wenn die Position des Pferdes im Rennen offensichtlich nicht verbessert werden kann. TRO § 84,2 h: h) Dem Fahrer ist insbesondere untersagt > das Pferd mehrere Male hintereinander in schneller Folge mit der Peitsche oder den Leinen / Zügeln zu fordern. >die Peitsche seitwärts zu bewegen oder zu halten und für Schläge auf den Sulky oder auf die Ausrüstung des Pferdes zu benutzen. >mit rückwärts gedrehter Peitsche zu korrigieren oder auszuführen. Hilfengebungen auszuüben. >das Pferd mit den Händen zu fordern, insbesondere durch Drücken / Boxen / Schieben in und unter der Schweifregion. >das Pferd mit den Leinen anzutreiben. das Pferd zu treten. >den Fuß in Richtung der Hinterbeine des Pferdes zu halten. >seine Füße nicht ständig in / auf den Fußrasten des Sulkys zu halten, außer beim Manövrieren mit den Seitenstangen oder dem Ziehen der Zugwatte.
So siehts aus. Finde den Bestrafungsgrund .....
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Montag 06 Oktober 19:16 Uhr | |||
Murmeltier schreibt: Danke, mir erklärt sich genau nichts. Das liegt allerdings nicht an Ihrer sorgfältigen Ausarbeitung. |
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Montag 06 Oktober 20:31 Uhr | |||
Hallo Herr Neuss. Ihre Aussage "Danke, mir erklärt sich genau nichts" ist die ganz genaue Problembeschreibung ! Mir erklärt sich enbenfalls nichts. Jedenfalls erschließt sich in diesem Fall für mich der Grund für 500 € und 7 Tage Fahrverbot nicht. Die Trabrennordnung ist viel zu kompliziert, und dabei butterweich aufgebaut. Lässt viel Spielraum für Interpretationen. Kommt mir in vielen Dingen vor wie ein politisches Manifest. Allumfassende Beschreibung möglicher Sachverhalte ohne festen Rahmen. Nach dem Motto: Wir müssen was tun, aber Ausführender und Ziel werden nicht genannt. Das Teil heißt sicher nicht umsonst TrabrennOrdnung. Denn Ordnung muss sein !!😴 In einigen Passagen sehe ich quasi noch Schriftzüge in "Sütterlin" verfasst. Nach meiner Auffassung ist die TRO in der vorliegenden Form mit ihren Inhalten veraltet, Wirklichkeitsfremd, und gehört umfassend neu gestaltet. Das ist aber wohl ein zu großer Wunsch. Und ähnlich unmöglich umzusetzen wie die Modernisierung der Verwaltungen in öffentlichen Behörden und Einrichtungen. |
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Montag 06 Oktober 22:23 Uhr | |||
Beide Pferde in diesem Rennen hatten die Chance soviel Geld auf einmal einzunetzen als in ihrem ganzen zukünftigen Traberleben. TT schon, aber wann hat Frau Bock jemals noch die Chance ein 50.000.- Zuchtrennen zu gewinnen? Und da soll sie still sitzen wie eine Salzsäule?? Beide haben auch nur dezent unterstützt, gefinisht halt. Will man genau so sehen ! Wie wäre es mal mit einer Strafe für die RL bei Bockmist ? |
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Montag 06 Oktober 22:27 Uhr | |||
Kann man eigentlich Einspruch erheben ? Würde ich bei jeder Strafe machen. Sollte auch jeder tun. Wenn gestattet euer Ehren |