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Was ist zu beachten, wenn Personen unter häusliche Quarantäne gestellt werden?

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(hvt/press) Nützliche Tipps, zusammengetragen von dem nationalen Pferdesportverband FN:


Was muss ich beachten, wenn ich als Pferdebesitzer/Einstaller unter Quarantäne gestellt werden?

Für den Fall einer häuslichen Quarantäne sind Planung und Organisation im Vorfeld wichtig. Denn im Falle einer Quarantäne darf man das Haus nicht verlassen, auch nicht, um sein Pferd zu versorgen. Es empfiehlt sich, bereits vorab wichtige Informationen zu sammeln und Vertretungsregelungen zu treffen (Beispiel: im Falle einer Quarantäne weiß Frau XY welches Zusatzfutter mein Pferd braucht, wie es zu bewegen ist und wo sich das Equipment befindet). Es ist auch ratsam, im Stall eine Liste mit den wichtigsten Daten zu hinterlegen (Hufschmied, Tierarzt, Besonderheiten), damit  im Falle einer Quarantäne alle Pferde entsprechend versorgt werden können.


Was ist, wenn der Betriebsleiter/-besitzer unter Quarantäne gestellt wird?

Jeder Betreiber/Besitzer eines Trainings- oder Pensionstalls/einer Reitanlage muss für den Fall einer Erkrankung eine Vertretungsperson ernennen – das gilt auch unabhängig von Corona. Im dem Fall, dass eine Person aufgrund einer Infektion unter häusliche Quarantäne gestellt wird, hat sie den Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt zu folgen und darf das Haus/die Wohnung nicht verlassen. Das bedeutet auch, dass der Trainer/Betreiber/Besitzer den Stall/die Trainings- oder Reitanlage nicht mehr betreten darf. Die ernannte Vertretungsperson muss dann die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde in Abstimmung mit den Pferdebesitzern/Einstallern koordinieren. Auch hier gilt: Der Kreis der Personen, die Zutritt zu Anlage haben, ist so klein wie möglich zu halten. Ebenso ist die Zeit des Aufenthalts auf die absolut notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde zu begrenzen.

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