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VERLAUTBARUNG ZUM DOPINGFALL "MONA LISA VENUS"

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News Österreich Trab, 28.02.2024


Betreff: Dopingangelegenheit „MONA LISA VENUS“


(presse-AROC) Die Rennleitung des AROC hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Helmut Baumgartner sowie die weiteren Mitglieder Josef Bayer, Dr. Clemens Kuzminski und Dr. Constanze Zach in der Dopingangelegenheit „MONA LISA VENUS“ nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.02.204 folgende BESCHLÜSSE gefasst:


  • Das Pferd „MONA LISA VENUS“ wird gemäß § 83(16) ÖTR im Rennen Nr. 428 „AROC DERBY DER 3 JÄHRIGEN“, gelaufen am 26.10.2023 im Ebreichspark (Rennpreis 1. Platz 7.500,-€) disqualifiziert.


  • Das Pferd „MONA LISA VENUS“ erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot vom 19.12.2023 bis 19.01.2024 (verschuldensunabhängige Strafautomatik)


  • Trainer Sascha Fischer erhält gemäß § 106 ÖTR ein Fahrverbot von 24.12.2023 bis einschließlich 31.12.2023 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik)


  • Trainer Sascha Fischer wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 15.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024 in allen UET-Ländern sowie mit einer Geldstrafe von 2.000,-€ bestraft. Weiter wird ein Beobachtungszeitraum bis 28.02.2025 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden, wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen sofortigen Lizenzentzug zu prüfen.


  • Die Kosten der Auswertung der A-Probe im LCH Verrières le Buisson (F) trägt Trainer Sascha Fischer.


  • Die Kosten der Auswertung der B-Probe im LGC Fordham (GB) trägt Trainer Sascha Fischer.


  • Die Verfahrenskosten des AROC trägt Trainer Sascha Fischer.


  • Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den AROC zu bezahlen. Entsprechende Ehrengaben sind innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert zu retournieren.


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