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STELLUNGNAHME DES HVT

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News Trab, 11.03.21

Stellungnahme des HVT zum Offenen Brief bzgl. der Sperre des Pferdes „Exclusive Fire“, veröffentlicht am Donnerstag, 11.03.21, 12:44 Uhr, auf dem Facebook-Account von „Team Gentz“

Das Pferd „Exclusive Fire“ wurde am 02.04.15 geboren und in das deutsche Geburtenregister eingetragen.

Für eine Grundimmunisierung  gegen das Influenza-Virus galten zu jener Zeit die Durchführungsbestimmungen zur Immunisierung gegen Pferde-Influenza gem. § 28 TRO in der Trabrennordnung vom 01.05.13.

Danach hätte die zweite Impfung der Grundimmunisierung, die aus insgesamt drei Impfungen bestand, einen Monat nach der ersten, die dritte sechs Monate nach der zweiten Impfung stattfinden müssen.

Die Grund-Immunisierung gegen das Influenza-Virus des Pferdes „Exclusive Fire“ begann ausweislich des Equidenpasses am 29.12.15. Die zweite Imfpung erfolgte am 03.03.16, mithin 65 Tage später.

Nach den zum Zeitpunkt der Grundimmunisierung geltenden Bestimmungen war die Grundimmunisierung nicht korrekt.

Dieser Mangel wurde jetzt festgestellt, das Pferd gesperrt und eine neue Grundimmunisierung auferlegt.

Impfschutz generell ergibt sich lt. Ständiger Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut aus einer ordnungsgemäßen Grundimmunisierung, an die sich in genau festgelegten Abständen Wiederholungsimpfungen anschließen müssen.

Wird diese Kette einmal durchbrochen, muss die Grundimmunisierung wieder bei Null beginnen. Dies gilt im Übrigen nicht nur in Deutschland, sondern wird weltweit so gehandhabt.

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