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Informationen zur Starterangabe

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News Trab, 02.08.21

 

(hvt-press) Der guten Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß § 72 Ziffer 5 der Trabrennordnung (TRO) die angegebenen Pferde und Ausweisinhaber zum Zeitpunkt der Starterangabe den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen müssen, wobei bei  Besitzerfahren zukünftig der Besitzwechsel bei Starterangabe bereits abgeschlossen sein muss.

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