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Influenza-Impfung: Neuregelung bei Impfmängeln

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News Trab, 11.03.21

 

Seitdem am 01.01.21 im deutschen Trabrennsport die Impfplicht gegen das Equine-Herpes-Virus (EHV) in Kraft getreten ist, unterzieht der HVT in Zusammenarbeit mit der Rennleitung, den Meldestellen und den Bahntierärzten die Impfpässe der Startpferde einer intensiven Prüfung.

Während die Herpes-Impfungen kaum zu Beanstandungen Anlass geben, wurden bei einigen Pferden eine mangelhafte Grundimmunisierung oder verspätete bzw. fehlende Wiederholungsimpfungen gegen das Influenza-Virus festgestellt.

Diese Pferde wurden gem. den Durchführungsbestimmungen zur Immunisierung gegen Pferde-Influenza gem. § 28 TRO gesperrt und den Besitzern bzw. Trainern eine neue Grundimmunisierung auferlegt. Während der gesamten Grundimmunisierung sind die Pferde in Deutschland nicht startberechtigt.

Am Mittwochvormittag, 10.03.21, beschloss das HVT-Präsidium, von dieser konsequenten Haltung abzurücken – auch, um Käufern von unzureichend geimpften bzw. grundimmunisierten Pferden einen Vertrauensschutz zu gewähren.

Damit gesperrte Pferde ab 15.03.21 wieder am Rennbetrieb in Deutschland teilnehmen dürfen, genügen – wie bei der Herpes-Imfpung – zwei Impfungen einer neuen Grundimmunisierung gegen das Influenza-Virus, die binnen mindestens 21 Tagen durchzuführen und dem HVT durch Vorlage des Impfpasses nachzuweisen sind.

Um die neue Grundimmunisierung abzuschließen, ist eine dritte Impfung binnen mindestens 120 und längstens 180 Tagen durchzuführen und dem HVT nachzuweisen.

Die Neuregelung gilt auch für bereits gesperrte und zwei Mal zur neuen Grundimmunisierung geimpften Pferde. Deren Sperre wird am 15.03.21 aufgehoben.

Besitzer und Trainer sind dringend angehalten, die Impfpässe ihrer Pferde zu kontrollieren und ggf. tätig zu werden. Kopien aller Impfdaten können hierzu auch der Geschäftsstelle des HVT übersandt werden.

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