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Erläuterungen zu den Mariendorfer Veranstaltungsmaßnahmen

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News Trab, 30.08.21

 

am ersten Wochenende des Derby-Meetings haben uns einige Rückfragen insbesondere zum Thema Alkoholausschank und Taschenkontrollen, aber auch zur Namens- und Datenerfassung sowie der Maskenpflicht erreicht. Wir möchten daher nochmal eine Übersicht sowie einige Hintergrundinformationen geben, um ein besseres Verständnis bei allen Besuchern für unsere Maßnahmen zu erreichen. Uns liegt für das Derby eine Ausnahmegenehmigung auf Widerruf zur Veranstaltung mit mehr als 2.000 Personen vor. Das bedeutet, dass wir davon abhängig sind, dass sich alle an die Auflagen halten. Ein Widerruf der Ausnahmegenehmigung würde zur Folge haben, dass wir am zweiten Wochenende wieder nur mit 2.000 Personen (oder weniger) veranstalten dürfen.


Dies muss jedem Veranstaltungsteilnehmer klar sind. Die für unsere Besucher relevanten Auflagen sind:


• Anwesenheitsdokumentation: Wir müssen den Namen sowie die Adress- und Kontaktdaten jedes Veranstaltungsteilnehmers erfassen und ggf. dem Gesundheitsamt für eine Kontaktnachverfolgung zur Verfügung stellen. Dies erreichen wir über unser Ticketsystem oder (falls digital nicht möglich) durch die vor Ort ausgefüllten Selbstauskünfte.


• Beschränkung des Alkoholkonsums: Wir kontrollieren am Eingang Taschen, unterbinden das Mitbringen von Getränken und Speisen und schließen offensichtlich stark alkoholisierte Personen von der Veranstaltung aus.


• Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände: Auch, wenn wir uns größtenteils draußen aufhalten, besteht auf dem gesamten Gelände die Pflicht zum Tragen min. einer medizinischen Maske, da wir eine Veranstaltung sind (§11 Abs. 5, https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#paragraph11). Ausnahmen gelten nur für Personen, die sich an ihrem festen Platz aufhalten. Essen, Trinken und Rauchen entbinden nicht von der Maskenpflicht und sind daher nur am festen Platz möglich. Andere Ausnahmen sind ausschließlich in §2 Abs. 2 der aktuell gültigen Verordnung definiert (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#paragraph2). Erklärungen a la „Hab’s vergessen!“, oder „Doch nur mal kurz …“ gehören daher nicht zu den akzeptierbaren Begründungen für Ausnahmen. Ebenso hilft die Maske am Arm oder in der Tasche nichts. Sie gehört über Mund und Nase.


• Abstandsregel: Bitte halten Sie - wo immer es geht – Abstand zur nächsten Person.


• Hygiene: Waschen und desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände! Zum Thema der Taschenkontrollen sei gesagt: Natürlich ist es auch im Interesse unserer Gastronomen, dass deren Angebot angenommen wird. Die Auswahl an Speisen und Getränken vor Ort ist schmackhaft, leicht erhältlich und preislich angemessen. Unser Sicherheitspersonal wird daher am Eingang mit gesundem Augenmaß entscheiden. Zum Hintergrund: Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sind übereingekommen, gemeinsame Leitlinien für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauenden zu vereinbaren (https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1103703.php).


Der Berliner Senat hat bei der Umsetzung dieser Leitlinien von sich aus die Grenze bereits bei 2.000 Personen gesetzt. Wir haben daher für das Derby eine Ausnahmegenehmigung beantragt und erhalten, mit mehr als 2.000 Personen zu veranstalten. Diese Ausnahmegenehmigung basiert auf §38 der zum aktuellen Zeitpunkt in Berlin gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (InfSchMV, https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#paragraph38). Neben den an den letzten Renntagen bereits umgesetzten Punkten Hygienekonzept, Maskenpflicht und Abstandsregel ist ein neuer Teil der Ausnahmegenehmigung der Punkt „Begrenzung zum Ausschank von Alkohol“ (Leitlinien, Punkt 2e). Nach ersten Informationen seitens des Senats sollte zunächst eine Beschränkung nur auf Bierausschank erfolgen; wir konnten allerdings erreichen, dass auch andere Mischgetränke mit einem maximalen Alkoholgehalt von 8% erlaubt sind. Daher dürfen zum diesjährigen Derby keine reinen Weine, Sekt, Champagner etc. ausgeschenkt werden.


Nun wurde teilweise zu Recht kritisiert, dass wir dies nicht vorab veröffentlicht haben. Wir möchten uns hierfür bei Ihnen entschuldigen, da eine frühzeitige Kommunikation sicher im Interesse aller gewesen wäre. Wir haben die Ausnahmegenehmigung jedoch erst zwei Tage vor dem Auftakt des Derby-Meetings erhalten (s. die auf unserer Website veröffentlichte Meldung vom 19.08., https://rennbahn-berlin.de/trab/vorschauNachschau/234/news#anchor) und standen zudem bis unmittelbar vor dem Beginn des Meetings mit dem Senat in Kontakt, um Rückfragen zu klären. Zum Beispiel zum Thema Alkoholausschank, da uns von anderen Berliner Veranstaltungsorten bekannt war, dass dort keine oder zumindest geringere Beschränkungen zum Alkoholausschank verfügt wurden. Daher war bis zuletzt nicht eindeutig, welche exakten Beschränkungen am 21.08. gelten würden und wir haben im Interesse unserer Besucher und Gastronomen bis zuletzt versucht, eine für alle Seiten vertretbare Lösung zu finden. Es ist letztlich bei der Beschränkung auf 8% geblieben. Wir wünschen allen Besuchern ein schönes und spannendes zweites Derby-Wochenende. Wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr Team der rennbahn berlin

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