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Ergänzung der Durchführungsbestimmungen für Trabreiten

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News Trab, 19.08.2025

(hvt-press) Nach dem Vorfall in der Berliner Monté-Meile am 9. August 2025 (Troublemaker/Anna-Lisa Kunze) hat das HVT-Präsidium beschlossen, die Durchführungsbestimmungen für Trabreiten gem. § 30 TRO um folgenden Punkt zu ergänzen: 11. In Trabreiten, die mit dem Auto gestartet werden, müssen die Pferde mit einem Scheck ausgestattet sein. Die Regelung ist bereits in die TRO eingetragen und gilt mit sofortiger Wirkung.

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