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Der Schwedische Trabrennsport und die Probleme mit der Mehrwertsteuer

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News Schweden Trab, 19.05.22

 

(agr) Man möchte ja immer gerne glauben der schwedische Trabrennsport hätte keine Probleme. Aber dem ist leider nicht so. Zu dem langsam problematisch werdenden Besucherrückgang auf den Bahnen kommen nun die Probleme mit dem Finanzamt.

Hierzu muss man ein wenig ausführen.

 

2016 kam auf EU-Ebene das sogenannte Bastova-Urteil, das besagt, dass bei Trabrennen gewonnene Preisgelder keine umsatzsteuerpflichtige Vergütung darstellen sollen. Infolgedessen geriet die schwedische Art, (Traber-)Pferdeunternehmen seit etwa 1990 in das Mehrwertsteuersystem einzubeziehen, in Bedrängnis. Der Sport parierte dies, indem er jedem Starter ein Preisgeld von 500 SEK (ca. 48 Euro) auslobte. Seit diesem Jahr wurde dieses „Startgeld“ auf 1.500 SEK (ca. 143 Euro) anhob. Dann änderte die schwedische Steuerbehörde ihre Haltung und vertrat letztes Jahr eine neue Haltung, dass Unternehmen, die Turnieraktivitäten mit Pferden durchführen, nicht als „Steuerpflichtige“ betrachtet werden sollten.

 

In Schweden ist es derzeit so, dass Pferdebesitzer quasi ein „Unternehmen“ gründen können und damit die mit dem Erhalt des Stalles verbundenen Kosten von der Steuer absetzen können. Das macht bei einem Mehrwertsteuersatz in Schweden von 25% eine nicht unerhebliche Summe. Nun gibt es in Schweden die Diskussion wie viel Anteile und/oder Pferde ein Besitzer halten muss um als „Unternehmen“ anerkannt zu werden.

 

Auf Initiative von Svensk Travsport wurde dieses entscheidende wirtschaftliche Thema für den gesamten Sport nun über das Forum Hästriksdagen, das vom Pferdenetzwerk der Moderaten für Pferdesport bzw. Trab organisiert wurde, direkt auf die Reichstagsebene gehoben

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