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Der HVT informiert: Ausfuhren / Einfuhren

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News Trab, 09.12.20

 

Der HVT führt ein Ausfuhrregister, das der Registrierung der aus Deutschland ausgeführten Traber dient. Für jeden in die Abteilung A (dauernde Ausfuhr) oder B (vorübergehende Ausfuhr) des Ausfuhrregisters eingetragenen Traber stellt der HVT einen Ausfuhrschein aus, der an den zuständigen Verband des Ziellandes weitergeleitet wird. Um künftig die Angaben im Ausfuhrschein zwischen den einzelnen EU-Ländern zu vereinheitlichen, wurde dieser inhaltlich nach den Vorgaben des europäischen Dachverbandes (UET) angepasst und um verschiedene Angaben erweitert. Hierzu zählt - zusätzlich zum Bestimmungsland – nun auch der Bestimmungsort.

Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Antragstellung für eine Ausfuhr ab dem 01.01.2021 nicht nur das Zielland, sondern auch der Zielort anzugeben ist. Die Antragstellung muss online über das entsprechende Formular erfolgen (Ausfuhrantrag oder Antrag auf Verlängerung der Ausfuhr). Nur bei Zusendung der vollständig ausgefüllten Pflichtfelder ist eine Bearbeitung des Antrages möglich.

Desweiteren hat die Registrierung von rückwirkenden Ein- oder Ausfuhren in der Vergangenheit immer wieder zu erheblichen Problemen geführt. Aus diesem Grund möchten wir nochmals eindringlich daran erinnern, geplante Aus- oder Einfuhren zu Zucht- oder zu Rennzwecken künftig rechtzeitig vorher beim HVT zu beantragen.

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