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Aktiven-Info: Impfungen

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News Trab, 04.01.2022


Um  Missverständnissen und Unklarheiten bei der Überprüfung fälliger Impftermine vorzubeugen, gilt mit Beginn der Saison 2022 folgende feste Regel:

1. Die Wiederholungsimpfung von Pferden, die ordnungsgemäß grundimmunisiert wurden, muss spätestens mit Ablauf des zwölften Monats nach der letzten Impfung durchgeführt werden.
2. Bei einer neu begonnenen Grundimmunisierung muss die zweite Impfung spätestens 60 Tage nach der ersten Impfung erfolgt sein, die dritte Impfung spätestens 180 Tage nach der zweiten Impfung durchgeführt worden sein (danach gilt Pkt. 1).
3. Die zuvor genannten Fälligkeitstermine dürfen um maximal 7 Tage überzogen werden.

Längere Überziehungen als die unter Pkt. 3 genannten führen zum Verlust der Startberechtigung oder zur nachträglichen Herausnahme durch den HVT. Überdies ist eine neue Grundimmunisierung erforderlich.

Mit der Karenzzeit wird auch der Problematik Rechnung getragen, dass ein Fälligkeitstermin und ein geplanter Start zeitlich zusammenfallen. Gemäß Trabrennordnung sind Pferde, die drei Tage vor ihrer Rennteilnahme Injektionen (auch Impfungen) erhalten haben, nicht teilnahmeberechtigt.

Bitte nehmen Sie bei der Überprüfung von Impfpässen die Hilfe der Rennleitung und/oder des HVT in Anspruch. Grundsätzlich empfiehlt es sich, insbesondere bei neu in Besitz oder Trainingsverantwortung genommenen Pferden, die Impfdaten bereits vor dem Veranstaltungstag anzufordern und zu prüfen.

Die Regel gilt ausdrücklich für die Impfungen gegen Influenza und Herpes.


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