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SETF - Neue Regeln für Beschlag und Rennleitung

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News Frankreich Trab, 01.11.2025

(hen) Am Freitag hat die SETF, zuständig für Trabrennen in Frankreich, mehrere Informationen veröffentlicht. Eines der Hauptthemen betrifft den Hufbeschlag.

 

Das Criterium der 3jährigen sorgt immer noch für Gesprächsstoff, auch wenn es schon fast zwei Monate zurückliegt. Am Freitagabend veröffentlichte die SETF eine überarbeitete Version des am Vortag erschienenen offiziellen Bulletins, um mehrere Änderungen an der Liste der von den SETF-Kommissaren zugelassenen Hufbeschlägen und Platten zu bestätigen. Ein Thema, dass derzeit hinter den Kulissen aus verschiedenen Gründen intensiv diskutiert wird.


In dem Dokument wird insbesondere festgelegt, dass die blauen Kunststoffbeschläge sowie die dänischen TCD-Platten, die am 13. September von Mack de Blary getragen wurden, ab dem 10. November als Platten (plaquée) gelten. Laut dem offiziellen Text soll diese Regeländerung "jede Möglichkeit umgehen, die Liste der zugelassenen Beschläge zu umgehen, die Vorschriften vereinfachen und die Kontrollen auf den Rennbahnen erleichtern, sowie sicherstellen, dass die an Wettende und Aktiven übermittelten Informationen korrekt sind."

 

Diese Anpassung wurde einen Tag nach der Veröffentlichung des Bulletins Nr. 44 bekannt gegeben, in dem die Strafe gegen Philippe Allaire offiziell bestätigt wurde. Er war eine zentrale Figur in der besagten "Criterium-Affäre". Diese Änderung dürfte allerdings kaum dazu beitragen, den Ärger des bretonischen Trainers zu besänftigen, der bereits vor anderthalb Monaten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hufbeschläge seines Konkurrenten geäußert hatte.

 

Parallel dazu wurde bekannt, dass der Verwaltungsrat die Kommission für das Regelwerk beauftragt hat, das Verbot für zwei- und dreijährige Pferde, mit Platten zu laufen, erneut zu prüfen. Dies soll bei der nächsten Sitzung um den 20. November geschehen. Somit dürfen zwar ab dem 10. November keine zwei- oder dreijährigen Traber mehr mit den beanstandeten Platten starten, doch könnte diese neue Regel schon bald wieder gekippt werden.

 

Eine weitere Information betrifft den Zeitraum ab dem 01. Januar: Aus Haushaltsgründen wird die Zahl der Rennkommissare, die bei Veranstaltungen auf SETF-Rennbahnen im Einsatz sind, von vier auf drei reduziert. Außer an besonders großen Renntagen.

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