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Versand der Ordnungsbeschlüsse
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Dienstag 27 Januar 15:59 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 5134
Beiträge: 3464

News Trab, 27.101.2026

 

(hvt-press) Wie der HVT bereits mit dem Versand der Anträge auf Verlängerung der Fahrausweise informiert hat, wird seit 1. Januar 2026 jeder Ordnungsbeschluss der Rennleitung den Betroffenen postalisch als Einwurf-Einschreiben zugestellt. Aus diesem Grund sind neben der Strafe auch zusätzliche Gebühren (Porto und Versandkosten) zu bezahlen.

 

Der HVT sah sich zu dieser Maßnahme gezwungen, weil in der Vergangenheit Verfahren vor dem Amtsgericht verloren gingen, da die Rechtsvertretung von einzelnen Aktiven die ordnungsgemäße Zustellung bezweifelt hat. Die Veröffentlichung einer Strafe im offiziellen Rennbericht war demnach nicht ausreichend um nachzuweisen, dass der betroffene Aktive von seiner Strafe auch Kenntnis erlangt hat.

 

Auf die Zustellung in o.g. Form kann deshalb nicht verzichtet werden.

 

Der HVT prüft unbürokratische und vor allen Dingen rechtssichere Alternativen für diese unpopuläre Maßnahme; beispielsweise für den Personenkreis, der mit der Kenntnisnahme über die Veröffentlichung im offiziellen Rennbericht einverstanden ist.

 

Wir bitten um Verständnis.

Dienstag 27 Januar 17:02 Uhr
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Gunni

Themen: 17
Beiträge: 691

Da ist der HVT wieder ganz weit vorne, es fehlen einem doch mal wieder die Worte. 
kurz und knapp: Einwurf-Einschreiben gilt nicht als Beweis dafür das das Schreiben zugestellt wurde!

Für alle die es interessiert hier ein kurzer Auszug (Quelle: www.jura.cc) vom 17.10.2025:
Wo früher bei Einwurf-Einschreiben noch mit Aufklebern und Papierbelegen gearbeitet wurde, setzt die Deutsche Post heute auf Scanner-Technik. Diese Modernisierung erleichtert zwar die Zustellung, erbringt aber keinen Beweis des ersten Anscheins (Anscheinsbeweis) für den Zugang mehr. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg mit Urteil vom 14.07.2025 (Az. 4 SLa 26/24) entschieden. Für die Praxis in der Arbeitswelt bedeutet dies: Arbeitgeber müssen beim Versand wichtiger Schriftstücke (wie z.B. Kündigungen, Abmahnungen oder Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement) vorsichtiger sein. Arbeitnehmer hingegen sollten wissen, dass ein bestrittenes Schreiben, welches per modernem Einwurf-Einschreiben verschickt wurde, nicht ohne Weiteres als zugegangen gilt.


Dienstag 27 Januar 17:45 Uhr
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Peter Neuss

Themen: 13
Beiträge: 1278
Gunni schreibt:

Da ist der HVT wieder ganz weit vorne, es fehlen einem doch mal wieder die Worte. 
kurz und knapp: Einwurf-Einschreiben gilt nicht als Beweis dafür das das Schreiben zugestellt wurde!

Für alle die es interessiert hier ein kurzer Auszug (Quelle: www.jura.cc) vom 17.10.2025:
Wo früher bei Einwurf-Einschreiben noch mit Aufklebern und Papierbelegen gearbeitet wurde, setzt die Deutsche Post heute auf Scanner-Technik. Diese Modernisierung erleichtert zwar die Zustellung, erbringt aber keinen Beweis des ersten Anscheins (Anscheinsbeweis) für den Zugang mehr. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg mit Urteil vom 14.07.2025 (Az. 4 SLa 26/24) entschieden. Für die Praxis in der Arbeitswelt bedeutet dies: Arbeitgeber müssen beim Versand wichtiger Schriftstücke (wie z.B. Kündigungen, Abmahnungen oder Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement) vorsichtiger sein. Arbeitnehmer hingegen sollten wissen, dass ein bestrittenes Schreiben, welches per modernem Einwurf-Einschreiben verschickt wurde, nicht ohne Weiteres als zugegangen gilt.


Darf man höflich nach der Lösung fragen?

Dienstag 27 Januar 18:02 Uhr
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severin

Themen: 35
Beiträge: 808
Peter Neuss schreibt:
Darf man höflich nach der Lösung fragen

Per E Mail mit der bitte um bestätigung des Einganges der Nachricht.

Wer das nicht bestätigt bekommt das Einschreiben mit persönlicher Übergabe mit den hohen Kosten.

 

Dienstag 27 Januar 22:47 Uhr
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Heinrich Schreiber

Themen: 0
Beiträge: 331

Wenn auch das nicht reichen sollte: Gegen Gebühr kann ein Schreiben auch gerne per Gerichtsvollzieher zugestellt werden. 

Donnerstag 29 Januar 10:01 Uhr
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Loser

Themen: 16
Beiträge: 3022

Das nimmt bizarre Züge an....

Donnerstag 29 Januar 15:29 Uhr
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Light my Life

Themen: 0
Beiträge: 182

Vielleicht dann doch besser als Postzustellungsurkunde.  Im Rhein Kreis Neuss kommt so mittlerweile jedes Knöllchen.  

Besser kann man dann keine Zustellung dokumentieren auf Wunsch sogar mit Uhrzeit. 

Warum die Auslieferung eines Einwurf Einschreibens nicht sicher genug sein sollte verstehe ich nicht. 

Es wird im Handscanner die Auslieferung doch dokumentiert.

Diese kann der Absender bei der DPAG auch anfordern. 

Donnerstag 29 Januar 15:58 Uhr
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Andrea Kaufmann

Themen: 4
Beiträge: 125

Ist schon lange her....aber soweit ich mich erinnern kann, bekam man früher die Strafenzettel noch am Renntag gegen Unterschrift überreicht und da stand auch dze Begründung drauf. 

Donnerstag 29 Januar 16:05 Uhr
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Gambler

Themen: 5
Beiträge: 3386

Da hätte  Z.B. die Rennleitung ja viel zu schreiben und müsste eventuell ÜBERSTUNDEN machen und das wo doch der Vorsitzende gern mal früher geht.

Donnerstag 29 Januar 16:28 Uhr
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severin

Themen: 35
Beiträge: 808
Gambler schreibt:

Da hätte  Z.B. die Rennleitung ja viel zu schreiben und müsste eventuell ÜBERSTUNDEN machen und das wo doch der Vorsitzende gern mal früher geht.

Gibt es nicht Unterschiede zwischen Strafen und Ordnungsbeschlüsse?

Ich dachte Ordnungsbeschlüsse sind sowas wie Schädigung des Ansehens usw. und das kommt ja nicht jeden Renntag vor.

Donnerstag 29 Januar 18:05 Uhr
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Balboa

Themen: 0
Beiträge: 123
Andrea Kaufmann schreibt:

Ist schon lange her....aber soweit ich mich erinnern kann, bekam man früher die Strafenzettel noch am Renntag gegen Unterschrift überreicht und da stand auch dze Begründung drauf. 

Das wäre doch eine tolle Idee,war auch mein Gedanke!

So kommt auf die ohnehin meist verhältnislose Strafenhöhe nochmal ca 10€ für Bearbeitungsgebühr und Porto dazu 🙈

Ein Verzicht auf dieses Brimborium ist auf Anfrage laut HVT nicht möglich 🤣

Donnerstag 29 Januar 18:10 Uhr
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Cotopaxi

Themen: 14
Beiträge: 1978

a pro pos Bürokratieabbau.... 😂

🤠

Donnerstag 29 Januar 18:19 Uhr
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Peter Neuss

Themen: 13
Beiträge: 1278
Andrea Kaufmann schreibt:

Ist schon lange her....aber soweit ich mich erinnern kann, bekam man früher die Strafenzettel noch am Renntag gegen Unterschrift überreicht und da stand auch dze Begründung drauf. 

Das ist richtig, das Verfahren hat aber Nebenwirkungen, weil eventuelle Emotionen frisch sind...

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