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| Autor | Beitrag |
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| Dienstag 27 Januar 15:59 Uhr | |
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News Trab, 27.101.2026
(hvt-press) Wie der HVT bereits mit dem Versand der Anträge auf Verlängerung der Fahrausweise informiert hat, wird seit 1. Januar 2026 jeder Ordnungsbeschluss der Rennleitung den Betroffenen postalisch als Einwurf-Einschreiben zugestellt. Aus diesem Grund sind neben der Strafe auch zusätzliche Gebühren (Porto und Versandkosten) zu bezahlen.
Der HVT sah sich zu dieser Maßnahme gezwungen, weil in der Vergangenheit Verfahren vor dem Amtsgericht verloren gingen, da die Rechtsvertretung von einzelnen Aktiven die ordnungsgemäße Zustellung bezweifelt hat. Die Veröffentlichung einer Strafe im offiziellen Rennbericht war demnach nicht ausreichend um nachzuweisen, dass der betroffene Aktive von seiner Strafe auch Kenntnis erlangt hat.
Auf die Zustellung in o.g. Form kann deshalb nicht verzichtet werden.
Der HVT prüft unbürokratische und vor allen Dingen rechtssichere Alternativen für diese unpopuläre Maßnahme; beispielsweise für den Personenkreis, der mit der Kenntnisnahme über die Veröffentlichung im offiziellen Rennbericht einverstanden ist.
Wir bitten um Verständnis. |
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| Dienstag 27 Januar 17:02 Uhr | |
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Da ist der HVT wieder ganz weit vorne, es fehlen einem doch mal wieder die Worte. |
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| Dienstag 27 Januar 17:45 Uhr | |
Gunni schreibt: Darf man höflich nach der Lösung fragen? |
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| Dienstag 27 Januar 18:02 Uhr | |
Peter Neuss schreibt: Darf man höflich nach der Lösung fragen Per E Mail mit der bitte um bestätigung des Einganges der Nachricht. Wer das nicht bestätigt bekommt das Einschreiben mit persönlicher Übergabe mit den hohen Kosten.
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| Dienstag 27 Januar 22:47 Uhr | |
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Wenn auch das nicht reichen sollte: Gegen Gebühr kann ein Schreiben auch gerne per Gerichtsvollzieher zugestellt werden. |
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| Donnerstag 29 Januar 10:01 Uhr | |
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Das nimmt bizarre Züge an.... |
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| Donnerstag 29 Januar 15:29 Uhr | |
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Vielleicht dann doch besser als Postzustellungsurkunde. Im Rhein Kreis Neuss kommt so mittlerweile jedes Knöllchen. Besser kann man dann keine Zustellung dokumentieren auf Wunsch sogar mit Uhrzeit. Warum die Auslieferung eines Einwurf Einschreibens nicht sicher genug sein sollte verstehe ich nicht. Es wird im Handscanner die Auslieferung doch dokumentiert. Diese kann der Absender bei der DPAG auch anfordern. |
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| Donnerstag 29 Januar 15:58 Uhr | |
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Ist schon lange her....aber soweit ich mich erinnern kann, bekam man früher die Strafenzettel noch am Renntag gegen Unterschrift überreicht und da stand auch dze Begründung drauf. |
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| Donnerstag 29 Januar 16:05 Uhr | |
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Da hätte Z.B. die Rennleitung ja viel zu schreiben und müsste eventuell ÜBERSTUNDEN machen und das wo doch der Vorsitzende gern mal früher geht. |
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| Donnerstag 29 Januar 16:28 Uhr | |
Gambler schreibt: Gibt es nicht Unterschiede zwischen Strafen und Ordnungsbeschlüsse? Ich dachte Ordnungsbeschlüsse sind sowas wie Schädigung des Ansehens usw. und das kommt ja nicht jeden Renntag vor. |
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| Donnerstag 29 Januar 18:05 Uhr | |
Andrea Kaufmann schreibt: Das wäre doch eine tolle Idee,war auch mein Gedanke! So kommt auf die ohnehin meist verhältnislose Strafenhöhe nochmal ca 10€ für Bearbeitungsgebühr und Porto dazu 🙈 Ein Verzicht auf dieses Brimborium ist auf Anfrage laut HVT nicht möglich 🤣 |
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| Donnerstag 29 Januar 18:10 Uhr | |
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a pro pos Bürokratieabbau.... 😂 🤠 |
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| Donnerstag 29 Januar 18:19 Uhr | |
Andrea Kaufmann schreibt: Das ist richtig, das Verfahren hat aber Nebenwirkungen, weil eventuelle Emotionen frisch sind... |
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