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| Autor | Beitrag |
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| Montag 16 Dezember 20:38 Uhr | |
Chappiho schreibt: Ohne die Übernahme des Weihnachtsbaumes ins Christentum,den die Heiden als Lebensbaum,genauso wie die Irminsul,verehrten,wäre die Missionierung viel schwieriger gewesen.Ich ,als nicht Getaufter,also Heide(aber geduldet in Bayern)stelle jedes Jahr einen geschmückten Tannenbaum zur Sonnenwende auf:das Lied:hohe Nacht der klarenSterne wird dann auch gesungen. |
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| Dienstag 25 Februar 10:07 Uhr | |
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Es geht um eine halbe Million Euro!
Da denkt man,das ist ja ein Ding,aber sowas passiert anscheinend öfter. |
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| Mittwoch 02 April 21:59 Uhr | |
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Habe es bei Galopp online gefunden,da nicht alle da lesen,habe ich es hier mal rüber geholt.
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| Samstag 05 April 17:25 Uhr | |
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"Weißt du welches der kleinste Dom der Welt ist?" "Nein." "Der Kon-Dom.Passt nur einer rein und der muß auch noch stehen." |
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| Dienstag 26 August 22:16 Uhr | |
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Du bist nicht du,wenn du hungrig bist.
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| Donnerstag 27 November 14:45 Uhr | |
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Was ist lecker knusprig, hat Haare und bruzzelt in der Bratpfanne? |
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| Donnerstag 27 November 15:08 Uhr | |
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ein Elch😂 |
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| Freitag 28 November 14:15 Uhr | |
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Alle Lösungen bisher falsch. Man hätte drauf kommen können.😏
Bartkartoffeln |
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| Samstag 29 November 14:12 Uhr | |
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Bartkartoffel |
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| Donnerstag 29 Januar 11:52 Uhr | |
Gerichtsurteil: Deutsche Bahn muss für Winterfahrplan Glücksspiel-Lizenz beantragenKarlsruhe, Berlin (dpo) - Der Winter hat Deutschland gerade fest im Griff – neben Sommer, Herbst und Frühling ist er die für die Deutsche Bahn wohl unbequemste Jahreszeit. Aufgrund von ständigen Verspätungen und Ausfällen hat nun der Bundesgerichtshof den Winterfahrplan als Glücksspiel eingestuft – weshalb der Konzern jetzt in allen Bundesländern Lizenzen nach dem Lotterie-Staatsvertrag beantragen muss. Bis dahin darf die Bahn auch keine Fahrpläne mehr öffentlich aushängen. "Der sogenannte Winterfahrplan der Deutschen Bahn erfüllt alle Voraussetzungen für Glücksspiel", heißt es in der Urteilsbegründung. "Der Spielausgang, nämlich das Eintreffen eines Zuges, ist ausschließlich vom Zufall abhängig. Es gibt einen äußeren Anreiz in Form eines Gewinnes - also der Beförderung - und es gibt einen materiellen Einsatz, den Ticketpreis." Die Bekanntgabe der Gewinner findet in der Regel über eine große digitale Tafel statt: Zudem seien die Spielbedingungen so ausgelegt, dass ein Spieler auf lange Sicht stets verliert. "Damit ist der Winterfahrplan als Wettspiel anzusehen, für den die Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrages gelten." Die Deutsche Bahn wollte sich bislang nicht zu der brisanten Entscheidung äußern, da sich der zuständige Pressesprecher seit drei Tagen in einem liegengebliebenen Zug in einem Tunnel in Thüringen aufhalte und nicht erreichbar sei. Nach Einschätzung von Juristen wird der Gerichtsbeschluss allerdings massive Auswirkungen auf den Bahnverkehr in Deutschland haben: "Bahnhofsgebäude und Verkaufsstellen sind ab sofort als erlaubnispflichtige Spielhallen anzusehen", sagt etwa der auf Lotterierecht spezialisierte Dr. Jörn Howe aus Berlin. "Das Gesetz schreibt solchen Spielhallen eine zurückhaltende äußere Gestaltung sowie eine Sperrzeit von mindestens drei Stunden am Tag vor." Die Spielautomaten der Deutschen Bahn müssen künftig regelmäßig von Sachverständigen geprüft werden: Berichten zufolge hat die Bahn bereits damit begonnen, die Panoramafenster des Berliner Hauptbahnhofs mit Sichtschutzfolie abzukleben. Zudem erhalten Kunden bei der Buchung von Online-Tickets neuerdings ein Pop-Up mit dem Hinweis "Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Info unter: spielen-mit-verantwortung.de". 29.1.26 Quelle : https://www.der-postillon.com/2017/12/bgh-bahn-gluecksspiel.html |
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