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Amateurtrainer-Lehrgang in Berlin-Mariendorf 2026
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Freitag 06 Februar 14:55 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 5186
Beiträge: 3514

News Trab, 06.02.2026

 

(hvt-press) Interessenten wird die Möglichkeit geboten, am 23. (ab 10:00 Uhr) und 24.03.2026 (ab 09:00 Uhr) in Berlin-Mariendorf einen zweitägigen Amateurtrainer-Lehrgang mit anschließender Prüfung zu absolvieren.
 
Die Teilnahme am Lehrgang ist freiwillig, die Absolvierung der Prüfung mit Erfolg ist jedoch notwendige Voraussetzung für die Erteilung eines Amateurtrainer-Ausweises.

Die Kosten betragen nach der Gebührenordnung des HVT für den Lehrgang 200,00 € und die Prüfungsteilnahme 50,00 €.

Aus Kulanzgründen wird die Lehrgangsgebühr bei Wiederholern nicht erhoben.
 
Anmeldungen (hier gehts zum Formular) werden per Fax (030 / 74 30 48 150) oder E-Mail (sebastian.pinnow@hvt.de) bis zum 10.03.2026 angenommen.

Die Inhaber eines Interimsausweises für Amateurtrainer werden darauf hingewiesen, dass Sie an der Prüfung teilnehmen müssen, da ansonsten der Ausweis seine Gültigkeit verliert (§ 21 B, Abs. 1 e) TRO).

 

 

Achtung:
Der HVT behält sich ausdrücklich vor, den Lehrgang bei einer nicht genügenden Anzahl von Anmeldungen oder bei Absagen bereits angemeldeter Teilnehmer - auch kurzfristig - auf einen späteren Termin zu verschieben oder abzusagen.  

Mittwoch 25 Februar 12:49 Uhr
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Madeleine Schragl

Themen: 0
Beiträge: 2

Ich bin dem Trabrennsport seit über 30 Jahren verfallen, anders kann ich es kaum nennen; einige Zeit lang war ich sogar  hauptberuflich im Sport aktiv.

Zurzeit haben mein Lebensgefährte und ich neben einem ausjährigen Traber zwei weitere, die an Rennen teilnehmen bzw im zweiten Fall vielversprechend auf die Laufbahn vorbereitet werden.

Wir verfügen über einen sehr großen und schönen Stall mit mehreren Hektar Land und gutem Trainingsgelände. 

Nun wollte ich im März die Amateurtrainerlizenz erwerben, um den derzeit aktiven Traber hier zu Hause trainieren zu dürfen.

Obwohl mein Partner und ich seit mehreren Jahren zusammenleben (und an der selben Anschrift gemeldet sind), gemeinsam ein Kind groß ziehen und auch die Pferde gemeinsam umsorgen, wird dieser Status vom HVT gemäß der Aussage des zuständigen Mitarbeiters nicht "als Familie" anerkannt; dazu bedarf es einer Heiratsurkunde.

Die Lizenz darf neben weiteren Voraussetzungen, die ich nebenbei bemerkt alle erfülle, nur erwerben, wer einen Traber im Alleinbesitz hat. Ein Mitbesitzer ist nur akzeptiert, wenn es sich um einen Familienangehörigen handelt. Ein Lebenspartner, der nicht Ehegatte ist, zählt nicht dazu. 

Schade! Wir besitzen und versorgen unsere Traber gemeinsam, offiziell trainieren darf ich sie jedoch nicht.

In den 90er Jahren wurde meinem damaligen Freund und mir die Anmietung einer Wohnung verwehrt, weil wir nicht verheiratet waren. Das kam mir damals schon veraltet und engstirnig vor.

Nun, drei Jahrzehnte später, fühle ich mich daran erinnert. 

 

Mittwoch 25 Februar 13:06 Uhr
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High Roller

Themen: 23
Beiträge: 3292

Engstirnig ist die richtige Beschreibung .

Die Aufgabe eines Hauptverbandes für " TRABERZUCHT " ist die Förderung der Zucht und damit verbunden die Förderung des Sportes .

Dazu gehört die Anpassung der Statuten / Satzungen an die heutige Zeit und vor allem an die Situation in der sich der Sport befindet .

Persönlich bin ich der Meinung das zur Engstirnigkeit noch überforderung hinzukommt .

Da nützt auch kein Auftritt bei der grünen Woche etwas , wenn ich den vorigen Beitrag gelesen habe .

Mittwoch 25 Februar 16:07 Uhr
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Bella-Dina

Themen: 5
Beiträge: 48

Es wäre dann doch am einfachsten, den Traber auf den alleinigen Namen umschreiben zu lassen. Bzw. das Kind kann dann sicherlich auch als Mitbesitzer gelten.

Mittwoch 25 Februar 16:12 Uhr
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Chappiho

Themen: 1
Beiträge: 1516

Im Bereich des HVT gilt die Zwangsehe. 

Mittwoch 25 Februar 17:12 Uhr
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Madeleine Schragl

Themen: 0
Beiträge: 2

Ja, sicher gibt es Wege wie zB eine Umschreibung / ein Besitzwechsel auf mich allein.

Aber abgesehen davon, dass das zusätzliche Gebühren verursacht, für die mir die Einsicht fehlt, und es ja genaugenommen auch nicht den Tatsachen entspricht, ärgert mich das Unflexible. Wir sollten doch heute mehr denn je alles daran setzen, den Sport am Laufen zu halten - einfache und zeitgemäße Voraussetzungen zum Einstieg in den Sport bzw zur Teilnahme daran als Amateurtrainer wären eine Möglichkeit.

 

Mittwoch 25 Februar 17:34 Uhr
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Bella-Dina

Themen: 5
Beiträge: 48

Das ist durchaus nachvollziehbar. Den Erhalt der Amateurfahrer-Lizenz wurde nun auch mit mehr Auflagen ( eigenes Pferd mit mind. einer Vorjahresfahrt ) eingeführt. Wobei sich auch immer mehr Profitrainer gegen das ganze Amateurtrainer-System aussprechen. Obwohl die Amateurrennen ein großen Renntagbereich abdecken. Wenn es nach den Profis geht, sollen alle Amateurpferde in die Profiställe wechseln und dort das Trainingsgeld artig abgeben. Die Profis fühlen sich um ihre Trainingsgelder betrogen, so wurde mir das mal vor Jahren erklärt.

Mittwoch 25 Februar 18:03 Uhr
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Jessir

Themen: 8
Beiträge: 222

Eintragung einer Lebensgemeinschaft.......

Mittwoch 25 Februar 19:15 Uhr
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Labido

Themen: 5
Beiträge: 1655
Jessir schreibt:

Eintragung einer Lebensgemeinschaft.......

Ist das nicht ein bischen zuviel verlangt.?Sie haben sicherlich Gründe,daß sie nicht verheiratet sind.Geht NIEMANDEN etwas an.Gehts noch wegen eines rückständigen ,paragraphen reitenden Vereines sollen sie das ändern?Der Schwanz wackelt mal wieder mit dem Hund.

Mittwoch 25 Februar 19:33 Uhr
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Carola Reckzeh

Themen: 21
Beiträge: 1101
Bella-Dina schreibt:

 Den Erhalt der Amateurfahrer-Lizenz wurde nun auch mit mehr Auflagen ( eigenes Pferd mit mind. einer Vorjahresfahrt ) eingeführt. 

Wann wurde die Vorjahresfahrt eingeführt?

Bisher musste das Pferd im Vorjahr mind. einen Start in Deutschland gehabt haben.

Mittwoch 25 Februar 21:50 Uhr
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Bella-Dina

Themen: 5
Beiträge: 48
Carola Reckzeh schreibt:
Bella-Dina schreibt:

 Den Erhalt der Amateurfahrer-Lizenz wurde nun auch mit mehr Auflagen ( eigenes Pferd mit mind. einer Vorjahresfahrt ) eingeführt. 

Wann wurde die Vorjahresfahrt eingeführt?

Bisher musste das Pferd im Vorjahr mind. einen Start in Deutschland gehabt haben.

Info über die neue Regel gab es im Oktober 2023 und galt zum 1.01.2024. Der ein.-oder andere Amateur hatte 2024 (erstmal) keine Fahrlizenz mehr erhalten. Hat das eigene Pferd 2023 verletzungsbedingt an keinem Rennen teilgenommen, gab es im Folgejahr 2024 keine Fahrlizenz mehr. Vor dieser Regelung war nur ein eigenes Startpferd von Nöten, unabhängig ob es Rennen lief oder eben nicht. Ich denke, Sie wissen da besser Bescheid.

Mittwoch 25 Februar 22:15 Uhr
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Bella-Dina

Themen: 5
Beiträge: 48
Labido schreibt:
Jessir schreibt:

Eintragung einer Lebensgemeinschaft.......

Ist das nicht ein bischen zuviel verlangt.?Sie haben sicherlich Gründe,daß sie nicht verheiratet sind.Geht NIEMANDEN etwas an.Gehts noch wegen eines rückständigen ,paragraphen reitenden Vereines sollen sie das ändern?Der Schwanz wackelt mal wieder mit dem Hund.

Ich denke so ganz rückständig ist diese Regelung nicht. Im normalen Leben sind Unverheiratete bei einigen wichtigen Absicherungen auch eher benachteiligt. Sicherlich sind diese Spielregeln nicht wirklich von Vorteil, dennoch für alle gleich. Wobei ich persönlich ebenfalls an dem Punkt festhänge, ob man für die Amateurtrainer-Lizenz nur ein eigenes Pferd ab 2 Jahre haben muß, oder eben ein startfähiges Pferd, welches ebenfalls schon im Vorjahr ein Rennen gelaufen sein muß.

Mittwoch 25 Februar 23:30 Uhr
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Christina Hempel

Themen: 2
Beiträge: 127

das ganze könnte man vereinfachen, in dem einem amateurtrainer erlaubt wird, 5 pferde auf der trainingsliste zu führen

das ist zeitaufwendig, aber definitiv immer noch ein hobby, da man keinen lebensunterhalt mit dem training von 5 pferden bestreiten kann. das wäre dann dem b trainer entsprechend, wie in anderen ländern.

die pferde, die bei amateurtrainern stehen, bleiben so dem sport zur verfügung. sollten diese in trainers hand müssen, so werden diese pferde dem sport verloren gehen. die trainingsgelder, die angeblich verloren gehen, die gibt es einfach nicht. 

wer als profi top arbeit abliefert, bekommt auch pferde von amateurtrainern und dessen besitzern in training. 

Donnerstag 26 Februar 09:36 Uhr
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Bella-Dina

Themen: 5
Beiträge: 48
Christina Hempel schreibt:

das ganze könnte man vereinfachen, in dem einem amateurtrainer erlaubt wird, 5 pferde auf der trainingsliste zu führen

 

Das wäre eine gute Sache. Wer aber kann als Amateur bis zu 5 eigene Pferde kaufen/züchten/unterhalten ?

Amateure die keinen privaten Bezug zu Profis haben, gehen ja in der Regel einen Beruf nach und betreiben diesen Sport als Hobby. Da wird es bei bis zu 5 Pferden finanziell schon etwas eng. Und nicht jeder Amateur hat ein eigenes Grundstück/Ställe/Trainingsbahn. Da bleibt für die Instädtler ja nur die Rennbahnen und dort einen Stall zu mieten ist auch nicht so einfach. Der Spaß an diesem Hobby soll ja sein, sein Pferd zu trainieren um dann die Früchte seiner Arbeit zu genießen, nicht mehr und nicht weniger. Die Trainingskosten bei entsprechenden Profis sind ja mittlerweile nun auch zwischen gut und böse. Erst gar nicht finanzierbar. Aber um so schöner, wenn noch die ( kleinen) Hobbyfahrer dem Sport ordentlich die Stirn bieten und ihre eigens trainierten Pferde im Rennen vorstellen. Auch wenn der Weg bis dahin ziemlich weit und steinig ist.

 

Donnerstag 26 Februar 09:39 Uhr
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Chappiho

Themen: 1
Beiträge: 1516

Der HVT wäre gut beraten, alle Hürden noch viel höher zu setzen. Der Sport ist einfach überlaufen. Warum nicht 50 Startpferde, die im letzten Jahr gelaufen sind? Oder gleich 1.000? Endlich klotzen und nicht kleckern. Wer Großes schaffen will, muss groß denken.

Donnerstag 26 Februar 10:47 Uhr
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Carola Reckzeh

Themen: 21
Beiträge: 1101
Bella-Dina schreibt:
Carola Reckzeh schreibt:
Bella-Dina schreibt:

 Den Erhalt der Amateurfahrer-Lizenz wurde nun auch mit mehr Auflagen ( eigenes Pferd mit mind. einer Vorjahresfahrt ) eingeführt. 

Wann wurde die Vorjahresfahrt eingeführt?

Bisher musste das Pferd im Vorjahr mind. einen Start in Deutschland gehabt haben.

Info über die neue Regel gab es im Oktober 2023 und galt zum 1.01.2024. Der ein.-oder andere Amateur hatte 2024 (erstmal) keine Fahrlizenz mehr erhalten. Hat das eigene Pferd 2023 verletzungsbedingt an keinem Rennen teilgenommen, gab es im Folgejahr 2024 keine Fahrlizenz mehr. Vor dieser Regelung war nur ein eigenes Startpferd von Nöten, unabhängig ob es Rennen lief oder eben nicht. Ich denke, Sie wissen da besser Bescheid.

Ja, so ist die Regelung. Aber es ist keine Vorjahresfahrt des Amateurs, sondern mind. ein Vorjahresstart des Pferdes in Deutschland gemeint. 

Donnerstag 26 Februar 12:25 Uhr
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Lanti

Themen: 10
Beiträge: 2530

Es werden Zeiten kommen, wo ehemalige Profitrainer ein Pferd bei einem Amateurtrainer stehen haben, weil es keinen Profisport mehr gibt! Die Frage wird sein, ob es den HVT dann noch gibt, vermutlich schon!? Die haben über Jahrzehnte gelernt, wie man überlebt! Indem man sich unsichtbar macht, für Freund und Feind!

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