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Was genau ist eigentlich LUGAS und was macht LUGAS?
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Dienstag 19 September 14:25 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 4431
Beiträge: 2739

Die Zentraldateien bestehen aus einer Datei zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits (Limitdatei) und einer Datei zur Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern (Aktivitätsdatei). Die anbieterübergreifende Zuordnung von Einzahlungslimits zu einem Spieler und das Verhindern parallelen Spiels erfolgt über Pseudonyme, die den Spielern zugewiesen sind. Das Pseudonym eines Spielers wird bei dessen erstmaliger Registrierung durch einen Glücksspielanbieter in den Zentraldateien erstellt. Dabei übermittelt der Glücksspielanbieter auch eine von ihm festgelegte eindeutige Spieler-ID an die Zentraldateien, welche für die weitere spielerbezogene Kommunikation verwendet wird. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass Klardaten der Spieler in den Zentraldateien gespeichert werden.

Der Zugriff der Glücksspielanbieter auf die Zentraldateien wird durch Zertifikate ermöglicht, welche der Glücksspielanbieter mit Hilfe eines durch die Behörde zur Verfügung gestellten Tokens selbst erstellt. Die Schnittstellenbeschreibung findet sich in der „Technischen Richtlinie Zentraldateien“ wieder. Auf dieser Seite finden Sie auch die E-Mail Adresse zur Beantragung der Anbindung an die Zentraldateien.

 Allgemein

Zur Verwaltung eines Spielers durch die Zentraldateien stehen den Glücksspielanbietern die Funktionen

  • Spieler registrieren,
  • Spielerdaten ändern (führt zur Änderung des Spielerpseudonyms),
  • Spieler-ID ändern,
  • Spieler deregistrieren

zur Verfügung. Die Registrierung eines Spielers in den Zentraldateien ist für jeden Glücksspielanbieter verpflichtend und vorzunehmen, sobald ein Spieler ein Spielkonto eröffnet. Die Deregistrierung ist vorzunehmen, sobald ein Spieler sein Spielkonto löscht. Bei der erstmaligen Registrierung eines Spielers in den Zentraldateien ist die Angabe des durch den Spieler bestimmten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits notwendig.

 Limitdatei

Die Aufgabe der Datei zur anbieterübergreifenden Einzahlungslimitierung besteht darin, die Einhaltung eines durch einen Spieler selbst festgelegten Einzahlungslimits anbieterübergreifend zu ermöglichen. Dafür werden die Funktionen

  • Einzahlungslimit setzen,
  • Einzahlung vornehmen

angeboten, die von jedem Glücksspielanbieter für jeden bei ihm registrierten Spieler zu bedienen sind.

 Aktivitätsdatei

Die Aktivitätsdatei ermöglicht die Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern. Hierfür werden die Funktionen

  • Spielerstatus „Aktiv“ setzen,
  • Spielerstatus „Inaktiv“ setzen

angeboten. Unmittelbar bevor ein Spieler mit der Spielaktivität beginnen möchte, ist dieser in den Zentraldateien „Aktiv“ zu setzen. Meldet die Zentraldatei einem Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ setzen will, dass der Spieler bereits bei einem anderen Anbieter „Aktiv“ gesetzt ist, so darf der Glücksspielanbieter den Spieler die gewünschte Spielaktivität nicht ermöglichen. Jeder Glücksspielanbieter, der einen Spieler „Aktiv“ gesetzt hat, muss diesen auf Veranlassung oder 30 Minuten nach der letzten Eingabe „Inaktiv“ setzen.

 

Hinweisblatt zum Datenschutz –  Antragsbearbeitung und LUGAS Zentraldateien 

 

Stand: 24.02.2023 

 

Die Veröffentlichung dieses Hinweisblattes umfasst die nach Art. 13, 14 DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung) gebotenen Informationen:  

A. Antragsverfahren

 

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde erhebt und verarbeitet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder personenbezogene Daten im Rahmen der Antragsbearbeitung für die Erlaubniserteilung für die Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen sowie damit zusammenhängende Erlaubnisse. Gemäß §§ 27f Absatz 1, 9a Absatz 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) betrifft dies die Erlaubnis für die Veranstaltung von Klassenlotterien, die Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten im Internet, für die Veranstaltung von Sportwetten, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen, die Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln von stationär erlaubten Pferdewetten nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz, die Erlaubnis zur Durchführung einer Lotterie mit einem einheitlichen länderübergreifenden Spielplan in allen Ländern sowie die Erlaubnis für die gewerbliche Spielvermittlung in allen oder mehreren Ländern. 

2.    Verantwortlicher 

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (Anstalt des öffentlichen Rechts) (GGL) Referat 21 (Virtuelle Automatenspiele/Online-Poker/Sport- und Pferdewetten) Referat 22 (Bereich: Lotterien und gewerbliche Spielvermittler) Hansering 15 06108 Halle (Saale) E-Mail: info@gluecksspiel-behoerde.de Tel.: +49 345 52325 0 

 

3.    Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten 

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (Anstalt des öffentlichen Rechts) Hansering 15 06108 Halle (Saale) E-Mail: datenschutz@gluecksspiel-behoerde.de  Seite 2/5 

 

4.    Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung 

Ihre Daten werden zum Zwecke der Antragsbearbeitung und Aufsicht über die Veranstaltung von Glücksspiel auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit §§ 27f Absatz 1, 9a Absatz 1 GlüStV 2021 in Verbindung mit § 11 Absatz 4 GwG verarbeitet. 

 

5.    Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

1. Persönliche Daten (Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit)

2. Kommunikationsdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer)

3. Informationen aus Handelsregisterauszügen bzw. den entsprechenden amtlichen Dokumenten des Sitzlandes, Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauszügen bzw. den entsprechenden amtlichen Dokumenten des Sitzlandes, Gewerbeanmeldung, gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder und Schuldnerregistern, Bescheinigungen in Steuersachen des jeweils zuständigen Finanzamtes 

 

6.    Quelle der Daten

Im Rahmen eines Antragsverfahrens werden die Daten durch die Antragsteller und die zur Ausstellung besonderer Auszüge oder Bescheinigungen zuständigen Gerichte und Gewerbeämter sowie das Bundesamt für Justiz und die Landesjustizverwaltungen erhoben und an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übermittelt. 

7.    Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation ist nicht geplant. Eine Weiterleitung erfolgt nicht. 

 

8.    Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Soweit erforderlich werden die personenbezogenen Daten für die Dauer der Antragsbearbeitung und im Falle der Erlaubniserteilung für die Dauer der Aufsicht über die Veranstaltung von Glücksspiel verarbeitet und gespeichert. Ferner werden Akten, die für den Geschäftsbetrieb nicht mehr benötig werden, bis zu 30 Jahre aufbewahrt, wenn auf Grund der Bedeutung des Akteninhalts keine Abweichung von dieser Frist geboten ist. 

 

B. LUGAS Zentraldateien

 

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Datenerhebung und Verarbeitung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO als Seite 3/5  zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde nach § 27f Absatz 4 Nr. 2 und 3 Glücksspielstaatsvertrag 2021. 

 

2.    Verantwortlicher 

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (Anstalt des öffentlichen Rechts) Referat 32 (Zentraldateien und Auswertesystem der Safe-Server) Hansering 15 06108 Halle (Saale) E-Mail: info@gluecksspiel-behoerde.de Tel.: +49 345 52325 0 

 

3.    Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten 

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (Anstalt des öffentlichen Rechts)

Hansering 15

06108 Halle (Saale)

E-Mail: datenschutz@gluecksspiel-behoerde.de 

 

4.    Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung 

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit §§ 27f Absatz 4 Nr. 2 und 3 GlüStV 2021 verarbeitet. 

 

Alle Anbieter von öffentlichen Glücksspielen im Internet sind nach § 6c GlüStV 2021 verpflichtet bei der Registrierung von Spielern, diese dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder ein bereits bestehendes Limit beizubehalten und Einzahlungen auf dieses Limit (mit Ausnahme von Einzahlungen, die ausschließlich für Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, und für Lotterien in Form des Gewinnsparens verwendet werden können) zu übermitteln. Zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits wird durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder die Limitdatei unterhalten. Der Unterhalt erfordert die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, welche die Glücksspielanbieter bei den Spielern erheben und dann an die Datei übermitteln. 

 

Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch einen Spieler ist unzulässig (§ 6h GlüStV 2021). Zur Vermeidung des anbieterübergreifenden parallelen Spiels im Internet unterhält die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder die Aktivitätsdatei. Ein Glücksspielanbieter darf einem Spieler die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen im Internet nur ermöglichen, wenn er zuvor eine Abfrage gestellt hat, ob der Spieler bereits bei einem anderen Anbieter aktiv ist und eine entsprechende Rückmeldung erhalten hat. Auch hier werden durch den Glücksspielanbieter personenbezogene Daten der Spieler erhoben, welche an die Datei zur weiteren Verarbeitung übermittelt werden. Seite

 

5.    Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

 

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder verarbeitet folgende personenbezogene Daten von Ihnen:

 

1. Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen

2. Geburtsdatum

3. Geburtsort

4. Anschrift

5. Höhe des vom Spieler festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits

6. Datum der Festlegung des Limits

7. Höhe und Datum der getätigten Einzahlungen

8. Gesamtbetrag der getätigten Einzahlungen

9. die Information, ob ein Spieler aktiv geschaltet ist

10. ein Pseudonym, welches aus den Daten der Nummer 1-4 gebildet wird

11. eine anbieterbezogene Kennung des Spielers 

 

6.    Quelle der Daten

Ihre Daten werden im Rahmen Ihrer Registrierung in der Aktivitäts- und in der Limitdatei, die zusammen als Zentraldateien geführt werden, sowie bei Abfragen an diese Dateien (Änderung der personenbezogenen Daten eines Spielers, Löschung eines Spielers, Änderung des anbieterübergreifenden Limits, Tätigung einer Einzahlung, Aktiv-Setzung eines Spielers, Inaktiv-Setzung eines Spielers, Änderung der anbieterbezogenen Kennung eines Spielers und Suche nach der anbieterbezogenen Kennung eines Spielers) durch angeschlossene Glücksspielanbieter an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übermittelt. Mit dem jeweiligen Glücksspielanbieter haben Sie einen Vertrag zur Spielteilnahme geschlossen, welcher unter anderem auch die Einrichtung eines Spielerkontos umfasst. 

 

7.    Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

 

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation ist nicht geplant. Eine Weiterleitung erfolgt nicht. 

 

8.    Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Ihre Daten, welche für die Bildung des Pseudonyms erforderlich sind (siehe 5. Nummer 1 bis 4), werden nach der Übermittlung durch den Glücksspielanbieter im Rahmen Ihrer Registrierung in den Dateien solange bei der Behörde gespeichert, bis aus ihnen das Pseudonym erstellt werden konnte. Die Dateien sind auf eine unmittelbare Erstellung des Pseudonyms nach der Übermittlung ausgelegt. Je nach Auslastung des Systems dauert dieser Prozess in der Regel maximal bis zu fünf Sekunden. Nach dem Abschluss des Prozesses werden die Daten gelöscht.

 

Neben der erstmaligen Registrierung in den Dateien findet dieser Prozess auch bei einer Änderung der personenbezogenen Daten eines Spielers und bei der Suche nach der anbieterbezogenen Kennung durch einen angeschlossenen Anbieter statt.

 

Das Pseudonym und die damit verknüpften anbieterbezogenen Kennungen eines Spielers werden ein Jahr nach der letzten Aktion eines Glücksspielanbieters (Festlegung eines anbieterübergreifenden Limits, Tätigung einer Einzahlung und Aktivsetzung eines Spielers) für diesen Spieler gelöscht. Gleiches gilt für die Höhe des vom Spieler festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits und das Datum der Festlegung des Limits.

 

Die Höhe und das Datum der getätigten Einzahlungen und der Gesamtbetrag der getätigten Einzahlung für einen Monat werden mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats gelöscht.

 

Die Information, ob ein Spieler aktiv geschaltet ist, wird fünf Minuten nach der Inaktiv-Setzung, welche auf Veranlassung des Spielers oder nach 30 Minuten Inaktivität eines Spielers beim Anbieter, über welchen er gerade aktiv geschaltet ist, erfolgt, gelöscht. 

 

C. Betroffenenrechte 

 

Nach der DSGVO stehen Betroffenen grundsätzlich folgende Rechte zu:

 

Werden personenbezogenen Daten verarbeitet, so besteht das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

 

Sollten unrichtige Personenbezogene Daten verarbeitet werden, so besteht das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO).

 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt (Art. 17 und 18 DSGVO) sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO).

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich auch an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden. 

 

Darüber hinaus haben Sie nach Art. 77 DSGVO das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, in diesem Fall beim Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt. 

 

Datenschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 34a

39104 Magdeburg

E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

Tel.: 0391 81803 0

Fax: 0391 81803 33

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