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VERLAUTBARUNG DES WTV ZUM DOPINGFALL "LOZANO BOKO" - BESCHLUSS
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Donnerstag 21 August 09:58 Uhr
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Alexander Sokol

Themen: 21
Beiträge: 674

Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Josef Bayer, sowie den weiteren Mitglieder Karl Tordy und Dr. Constanze Zach in der Dopingangelegenheit "LOZANO BOKO" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgende

 

BESCHLÜSSE

 

gefasst:

  • Das Pferd "LOZANO BOKO" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 226, pferdewetten.de – Trophy PMU Premium Race, gelaufen in Wien-Krieau am 22.06.2025 (1. Platz), disqualifiziert.
  • Das Pferd "LOZANO BOKO" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 17.07.2025 bis einschließlich 17.08.2025 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  • Trainer G. Krenmayr erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 21.07.2025 bis einschließlich 27.07.2025 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  • Trainer G. Krenmayr (Verantwortlicher gemäß § 83 (18) laut Trainingsliste vom 01.07.2024 – Pferd LOZANO BOKO – Standort Gestüt Krenmayr) wird gemäß §105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 3.500, -- (dreitausendfünfhundert) inkl. Verfahrenskosten und mit Fahrverbot vom 25.08.2025 bis einschließlich 23.11.2025 bestraft. Die Zentrale wird aufgefordert, eine Ausdehnung auf den gesamten UET-Raum auszusprechen. Weiters wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn G. Krenmayr bis 30.06.2028 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen in Österreich gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert etwaige weitere Sanktionen zu verhängen.
  • Die Kosten der Auswertung der A-Probe im LCH, FR -91370 Verrieres le Buisson trägt Hr. G. Krenmayr.
  • Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener Trabrenn - Verein zu bezahlen. Ehrengaben zu diesem Rennen sind in gleicher Frist zu retournieren.
Donnerstag 21 August 09:59 Uhr
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Alexander Sokol

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Erstposting dazu:

 

Bei dem Pferd „Lozano Boko“ wurde nach dem Sieg in Wien-Krieau am 22.6.2025 eine Dopingprobe abgenommen, die bei der Auswertung im Labor LCH/Verrières le Buisson ein positives Ergebnis erbrachte (Substanz: Methylprednisolon).

 

Besitzer und Trainer wurden bereits informiert und haben bis Mittwoch, 16.7.2025 (24:00), die Möglichkeit schriftlich eine Auswertung der B-Probe zu beantragen.

 

Somit erhält das Pferd, aufgrund des offenen Verfahrens, bis auf weiteres Startverbot.

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