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| Autor | Beitrag |
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| Donnerstag 29 August 01:50 Uhr | |
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Heute in GE erlebt, dass angeblich aufgrund von TRACES für auf die Rennbahn gebrachte Pferde eine neue Bescheiniging ("Erklärung des Verfügungsberechtigten", siehe Link bei HVT) ausgefüllt werden müsse. Das habe die Verwaltung so angeordnet wurde in Meldestelle begründet, mehr wisse man auch nicht. Das ist vorauseilender Gehorsam ohne rechtlichen Hintergrund , oder nur Unwissenheit TRACES betrifft den innergemeinschaftlichen Verkehr, also zw EU Staaten.
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| Donnerstag 29 August 20:47 Uhr | |
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Das ist auch wieder so eine Geschichte, der sich der HVT annehmen müsste. Die RV scheinen ggü. den Veterinärämtern machtlos zu sein. Man braucht die rechtlichen Grundlagen für diese "Kontrollen". Und solange eine EU-Vorschrift noch nicht in das nationale Recht übernommen wurde, geht da mal gar nichts! Man könnte ja einfach mal bei der FN anfragen.... |
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| Freitag 30 August 12:22 Uhr | |
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Wenn wir mit Pferden nach Holland fahren oder umgekehrt sind die Traces verpflichtend so hab ich es mit unserem Reitpferd zum Training in Holland auch schon erlebt aber nicht verpflichtend im Heimatland. |
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| Donnerstag 05 September 08:04 Uhr | |
Thomas Welsing schreibt: Ist "nur" eine zusätzliche "Erklärung", die gefordert wurde, kein Traces direkt...... |
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| Freitag 13 Februar 14:04 Uhr | |
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Auf meine Nachfrage beim Veterinäramt habe ich folgende Antwort bekommen: "Die Abgabe der Starterklärung ist an der Trabrennbahn Berlin Mariendorf darin begründet, dass dort regelmäßig internationale Startpferde an- und abtransportiert werden. Für den Abtransport in den Heimatstall ins Ausland oder zum nächsten Turnierstandort im Ausland benötigen diese Pferde eine umfangreiche TRACES Gesundheitsbescheinigung von uns als Veterinärbehörde. Um dieses Dokument ausstellen zu können ist es notwendig, dass wir als amtliche Tierärztinnen die in der Eigenerklärung aufgeführten Punkte für die zu transportierende Pferde sowie den Herkunftsbetrieb (die Trabrennbahn) inkl. aller dort stehenden Pferde, also auch Ihre innerdeutschen Starter, bescheinigen. Ohne eine Erklärung dieser Art liegen uns keine hinreichenden Informationen über den Gesundheitsstatus aller auf dem Gelände befindlichen Pferde zum Untersuchungszeitpunkt vor. Regulär wäre es auch möglich, dass wir von ALLEN Startern (egal ob international oder national) eine tierärztliche oder gar amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung für jedes Rennwochenende verlangen. Diese Maßnahme scheint uns allerdings überzogen, da der zeitliche und finanzielle Aufwand für Sie als Besitzerin/Trainerin enorm wäre und durch die Pflichtimpfung der Pferde mit Herpes ohnehin mindestens eine halbjährliche Kontrolle durch den Hoftierarzt im Heimatstall erfolgt. Zusätzlich dienen diese Bescheinigung der beschleunigten Benachrichtigung im Tierseuchenausbruch. Sollte also auf der Trabrennbahn (was wir alle nicht hoffen wollen) jemals eine Tierseuche ausbrechen, können wir als Behörde für den entsprechenden Zeitraum die Eigenerklärungen abfragen und direkt Sie als Halterin/Trainerin kontaktieren um eine Beprobung/Behandlung/Quarantäne Ihrer Pferde in die Wege zu leiten und somit die Ausbreitung der Seuche einzuschränken. Eine derartige Abfrage ist auf Grund des überdurchschnittlich hohen Pferdeverkehrs notwendig. Die EU hat bei der 21. April 2021 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt/Animal Health Law = AHL) die Gesundheitszertifizierung für Sportpferde novelliert, daher sind Ihnen von früher vermutlich noch andere Regelungen bekannt. Zusätzlich wurde die Möglichkeit geschaffen über sogenannte Validierungsabzeichen für einzelne Pferde oder ganze Betriebe den Heimatbetrieb als „anerkannten Betrieb mit niedrigem Gesundheitsrisiko“ zu zertifizieren. Leider wurde dieser Teil der EU-Verordnung bisher nicht flächendeckend in Deutschland umgesetzt, wir in Berlin sind bisher nicht befähigt solche Validierungsabzeichen auszustellen"
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| Freitag 13 Februar 20:01 Uhr | |
Carola Reckzeh schreibt: Die Notwendigkeit ist eine eigene Interpretation, gesetzlich nicht vorgegeben. Wahrscheinlich in Unsicherheit der Ärztinnen begründet, die wenig praktische Kenntnis vom Pferd haben. |
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| Freitag 13 Februar 20:04 Uhr | |
Carola Reckzeh schreibt: Ich kenne so etliche internationale mehrtägige Reitturniere wo deutlich mehr "Verkehr" ist. Und keine Notwendigkeit besteht. Auch hier dokumentiert sich die Unsicherheit der Berliner Schreibtische |
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| Samstag 14 Februar 14:49 Uhr | |
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Sowie so seltsam. z.B. nach Schweden, an einem oder zwei Tagen hin und zurück: Nur eine heimatliche Traces-Untersuchung und Bescheinigung. Berlin anscheinend Wichtigtuerei. |
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| Samstag 14 Februar 19:38 Uhr | |
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Wir hatten das Thema schon mal: https://www.hoofworld.de/foren/topic/traces-zertifikate-aktueller-stand?page=1#anchor-100938 Seither scheint wohl in Deutschland nichts passiert zu sein. Man fragt sich natürlich, weshalb es z.B. nach Dänemark oder wie Immo schon schrieb Schweden ohne eine Bescheinigung von dort für die Heimreise geht. Muss die von hier (Veterinäramt) ausgestellte Bescheinigung bezahlt werden? |
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| Montag 16 Februar 10:03 Uhr | |
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Rechtsgrundlage der verlängerten Gesundheitsbescheinigungen lt. FN: DVO(EU) 2021/963 und DVO(EU) 2020/688 |
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| Mittwoch 18 Februar 21:40 Uhr | |
Hooksieler Rennverein schreibt: https://www.pferd-aktuell.de/turniersport/turnierpferd/traces-zertifikat/traces-zertifikat Gibt es denn vom HVT auch so einen Aufkleber/eine Bescheinigung? Ich frage so blöd, weil ich mich noch nicht durch alle VO gewurschtelt habe. |
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