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Autor | Beitrag |
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Mittwoch 09 Juli 14:21 Uhr | |
News Trab, 09.07.25
HVT-Schreiben von Präsident Peter Weihermüller
(hvt-press) Im Dezember 2023 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über den Schutz von Tieren während des Transports vorgelegt. Die Arbeit an diesem Gesetzestext wird aktuell sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat der Europäischen Union voraussichtlich bis zum Jahresende fortgesetzt.
Der HVT hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die u.a. im HVT-Tierwohl-Ausschuss vorgestellt und verabschiedet wurde. Der Entwurf der Europäischen Kommission beinhaltet eine Reihe von neuen Regelungen, die den Transportablauf z. T erheblich verlängern und verteuern. Der HVT begrüßt grundsätzlich die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen für den Pferdesport.
Allerdings sollten diese aus Sicht des HVT um den „Transport von Renn- und Sportpferden für Zucht- und Auktionszwecke“ erweitert werden.
Schließlich handelt es sich bei dem Transport im Renn-/Zucht- und Verkaufssektor um personell wie auch technisch optimierte Einzel- bzw. Kleingruppentransporte. Wird der diesbezüglich erarbeitete Änderungsvorschlag nicht berücksichtigt, hätte dies verheerende Auswirkungen auf den gesamten Trabrennsport und letztendlich negative Folgen für das Wohlergehen der zu transportierenden Pferde.
Der HVT-Präsident Peter Weihermüller hat sich deshalb in einem Schreiben an die in dieses Thema eingebundenen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Bundesminister Alois Rainer wie auch die für den Tiertransport zuständigen Landesminister/innen mit der dringenden Bitte gewandt, den vorgeschlagenen Änderungsantrag umzusetzen.
Ihr HVT |
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Mittwoch 09 Juli 19:12 Uhr | |
Das ging ja zügig ! Im Dezember 23 kommt der Vorschlag raus, und zack - nur 20 Monate später schon eine Antwort vom HVT ! |
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Mittwoch 09 Juli 20:36 Uhr | |
Und das schönste: Der Inhalt des Schreibens ist so transparent wie der HVT selbst. |
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Mittwoch 09 Juli 21:53 Uhr | |
bovdedyk schreibt: Na ja, da steht aber auch, dass aktuell verhandelt wird. Also hoffe ich eher auf einen vom HVT gewählten strategisch und gezielten Zeitpunkt um Gehör zu finden. Im richtigen Moment. |
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Mittwoch 09 Juli 22:17 Uhr | |
So richtig nachvollziehbar wäre diese Information, wenn man wüsste, was diese "Überarbeitung der Verordnung über den Schutz von Tieren während des Transports" enthält. Zudem wäre auch hilfreich welche Anmerkungen die vom HVT vorgebrachten Äußerungen zum "Transport von Renn- und Sportpferden für Zucht- und Auktionszwecke" haben. Ein wenig mehr Transparenz und jeder könnte verstehen, worum es geht. |
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Donnerstag 10 Juli 12:27 Uhr | |
Regeln und Vorschriften im Straßen- und Güterverkehr ändern sich laufend. Einige davon betreffen auch den Pferdetransport.
Benötige ich einen Tiertransporte-Befähigungsnachweis für den Pferdetransport?Seit 2005 gibt es noch einen weiteren wichtigen Aspekt beim Pferdetransport. Die „Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV)“ schreibt vor, dass jeder Tierhalter, der ein Nutztier über mehr als 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportiert, einen sogenannten Tiertransporte-Befähigungsnachweis zu erbringen hat. Hintergrund der Richtline ist die Verbesserung des Tierschutzes bei Transporten. Nun gehören Pferde ebenfalls zu den Nutztieren. Daher mag sich der (private) Pferdehalter die Frage stellen, ob auch er einen solchen Befähigungsnachweis für den Pferdetransport (z.B. zum Reitturnier oder zum Tierarzt) benötigt. Ausschlaggebend ist hier der Begriff der „wirtschaftlichen Tätigkeit“. Eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Verordnung liegt immer dann vor, wenn dies steuerlich zu einer Veranlagung führt – auch wenn es finanziell gesehen ein Verlustgeschäft sein sollte. Daraus folgt, dass Privatpersonen in der Regel keinen Tiertransport-Befähigungsnachweis benötigen. Dies ist dann der Fall, wenn das Pferd zu reinen Hobbyzwecken gehalten wird. Zudem wird kein Befähigungsnachweis verlangt, wenn ein Pferd in oder aus einer Tierarztpraxis bzw. Tierklinik transportiert wird bzw. bei Transporten von Pferden unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine bzw. aus einer Tierklinik. Sollten Sie tatsächlich einen Befähigungsnachweis erlangen müssen, so ist die Absolvierung eines Lehrganges erforderlich. Mit dem Nachweis der bestandenen Prüfung kann man dann beim zuständigen Veterinäramt den Befähigungsnachweis und die Zulassung als Transportunternehmer gemäß Typ 1 beantragen.
Pferdesport betroffen: Bußgelder drohenVon der Neuerung betroffen sind deshalb auch Pferdesportler, die in großen Linern mit Pferdeanhängern unterwegs sind. Die neuen Fahrtenschreiber sind nicht nur in der Lage, Fahrzeiten aufzuzeichnen, sondern können auch Grenzübertritte registrieren, Standorte bei Be- und Entladevorgängen erfassen und speichern. Die technischen Anforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 geregelt. Bei Missachtung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.500 Euro verhängt werden.
Pferdetransport: Vorsicht vor ÜberladungBereits seit 1. Juli 2024 gilt auch für kleinere Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) die Mautpflicht. Viele der kleinen Pferdetransporter liegen genau an der Grenze. Bei Kontrollen hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) allerdings vermehrt festgestellt, dass diese Transporter zum Teil deutlich überladen werden. Das zieht nicht nur ein Bußgeld nach sich. Verkehrsunfall mit Pferden: Zahlt die Versicherung?Bei einem Verkehrsunfall kann es dazu führen, dass man wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht eine Mitschuld erhält und damit ganz oder teilweise dafür haftet, warnt die FN. „Es ist außerdem davon auszugehen, dass ein Versicherer die Leistung verweigert, wenn nach Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass die schwerwiegende Überladung der Hauptgrund für den Unfall ist, dann gibt es bei der Kaskoversicherung keine Entschädigung“, sagt Johannes Rennebaum, Logistik-Berater aus Halle/Westfalen. Wer noch Infos zur Mautpflicht benötigt, klickt hier.
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Donnerstag 10 Juli 12:32 Uhr | |
Transportdauer und Pausen:
Transportbedingungen:
Zulassung und Befähigungsnachweis:
Weitere wichtige Punkte:
Zusätzliche Hinweise:
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Donnerstag 10 Juli 13:08 Uhr | |
Ich habe noch einen Zusatz: Sollte jemand über 7,5 t mit Pferden, nicht für den privaten Zweck ,sondern für jemand anderem ,gewerblich unterwegs sein, so benötigt dieser nicht nur den passenden Führerschein, sondern er muss auch die 5 Module, in einer Fahrschule jeweils 8 Stunden vorweisen können.
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Donnerstag 10 Juli 14:18 Uhr | |
Für die ganz Interessierten gibt es am 22.Juli zu dem Thema ein kostenfreies Online-Seminar bei der FN. Man kann sich über diesen Lonk anmelden und erhält ein Zugangsticket zu Zoom.
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Donnerstag 10 Juli 17:05 Uhr | |
Ich vermisse bei dem Vorstoß bzw Kommentierung des HVT den "gemeinsamen Strang" mit Galopp und ev FN |
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Donnerstag 10 Juli 18:46 Uhr | |
Man hat den Eindruck, das Forum informiert besser, als der HVT. |
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Donnerstag 10 Juli 22:10 Uhr | |
Geht es um diese Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/eu-rules-on-the-protection-of-animals-during-transport.html |