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Galopp - CORONA-REGELUNGEN BEI RENNVERANSTALTUNGEN
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Donnerstag 13 Januar 09:08 Uhr
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Andreas Gruber

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Beiträge: 2706

News Galopp 12.01.22

 

Ab dem Renntag am 16.1.2022 gilt – in Umsetzung der Coronaschutzverordnung (in der ab dem 13.1.2022 gültigen Fassung) – die sogenannte 2G-Plus Regelung.

Diese aktuelle Verordnung ermöglicht den Aufenthalt in Innenräumen, insbesondere Jockeystube, aber auch den Aufenthalt in der Gastronomie und Wetthalle. 

 

Das bedeutet

 

·       Weiterhin der bekannte 2G-Nachweis und (!)- eine Auffrischungsimpfung (also 3/3 in der CovPass-App) oder- ein Antigen/Lateral Flow Test (Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist oder

·       ein negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder

·       wer zweimal geimpft war und sich dennoch innerhalb der letzten drei Monate infiziert hat (Nachweis PCR-Test) und davon genesen ist.

 

Wegen des Kontrollaufwandes und des weiterhin bestehenden Verbots, Stehplätze zu nutzen, sind weiterhin keine Zuschauer vom Dortmunder Rennverein e.V. zugelassen. Es bleibt bei der Regelung der Akkreditierung. Zum Schutz aller Aktiven vor einer Ansteckung gilt auch weiterhin eine generelle Maskenpflicht auf dem Gesamtgelände.

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