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Ergänzung der Durchführungsbestimmungen für Trabreiten
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Dienstag 19 August 15:58 Uhr
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Andreas Gruber

Themen: 4979
Beiträge: 3280

News Trab, 19.08.2025

(hvt-press) Nach dem Vorfall in der Berliner Monté-Meile am 9. August 2025 (Troublemaker/Anna-Lisa Kunze) hat das HVT-Präsidium beschlossen, die Durchführungsbestimmungen für Trabreiten gem. § 30 TRO um folgenden Punkt zu ergänzen: 11. In Trabreiten, die mit dem Auto gestartet werden, müssen die Pferde mit einem Scheck ausgestattet sein. Die Regelung ist bereits in die TRO eingetragen und gilt mit sofortiger Wirkung.

Dienstag 19 August 17:40 Uhr
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hotplayboy

Themen: 55
Beiträge: 905

Schwachsinn! Ein Pferd ohne Check im Sulky kann genauso drunter hinweg tauchen. Völliger Quatsch.

Kurzschlussreaktion. Ist mal eine Reiterin gefragt worden?

Dienstag 19 August 18:04 Uhr
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Hitti

Themen: 0
Beiträge: 9

In Schweden ist auch scheckpflicht beim Autostart

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